Mal etwas Interessantes aus der Facebook-Welt. Ein ehemaliger Facebook-Mitarbeiter hat offen gelegt, wie Facebook die Inhalte der Nutzer filtert, die Online gestellt werden. Nicht alles was die Nutzer hochladen bleibt sichtbar auf der Facebook-Seite.
Die Brüste stillender Mütter sind beispielsweise bislang ein absolutes Tabuthema für die Facebookbetreiber, wenngleich etliche Trägerinnen seit Jahren heftig dagegen protestieren, dass sie sich nicht derart zur Schau stellen dürfen. Facebook scheint das egal zu sein. Der Nachwuchs wird es hoffentlich verkraften, dass sich hieran vorerst auch nichts ändern wird! Nachfolgend eine kleine Übersicht, welche Bilder nach den Facebook Statuten gepostet werden dürfen und welche nicht.
Erlaubt:
- gebrochene Schädel
- verletzte Extremitäten
- tiefe Fleischwunden
- große Blutmengen
Nicht erlaubt:
- Sex
- Sexspielzeug
- Darstellung von primären und bei Frauen auch sekundären Geschlechtsmerkmalen
- Verstümmelung von Menschen
- Bilder von geköpften oder verbrannten Leichen
- Innereien
- Körperflüssigkeiten beim Austreten aus dem menschlichen Körper
- Suiziddarstellungen und Anleitungen zum Suizid
In Deutschland herrschen andere Moralvorstellungen und auch andere Gesetze als in Facebooks Heimatland. Hierzulande dürfte sich die glückliche Mutter zur Schau stellen – mit oder ohne Brust. Einen Gesetzesverstoß würde sie nicht begehen – allenfalls einen moralischen Verstoß, den sie allein gegenüber ihrem Kind zu verantworten hätte. Facebook kann`s egal sein.
Über Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - Sportler: Bergsteigen, Klettern, Expeditionen und Laufen








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