Es scheint immer mehr in Mode zu kommen, zum sinnlosen Gegenschlag auszuholen, wenn keine stichhaltigen Argumente vorliegen.
Unser Mandant hat eine Firma abmahnen lassen, die Bilder von seiner Homepage, die exklusiv für ihn angefertigt wurden, kopiert und die eigene Homepage eingebunden haben. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde vom Gegner, der anwaltlich vertreten ist, mit dem Hinweis darauf verweigert, dass man sich die streitgegenständlichen Bilder angeblich von einer chinesischen Homepage „besorgt“ hätte. Selbstverständlich konnte man keine Lizenzen vorweisen.
Daraufhin haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt, welche auch erlassen wurde. Der Gegner antwortete mit einem Mahnbescheid für die ihm entstanden Anwaltskosten. Alles klar. Scheinbar wurde hier was verwechselt. Auf die Klagebegründung bin ich mal gespannt.
Über Tobias Röttger
Beruf: Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht | Leidenschaften: Musik, Design, Foto, Reisen und Natur








Nicht jedes Rechtsmittel ist auch das rechte Mittel