Zu später Stunde habe ich am gestrigen Abend eine Anfrage eines Rechtssuchenden beantwortet und ihm auch mitgeteilt, dass eine Erstberatung sinnvoll sei, um den Fall rechtlich und tatsächlich einer Grundinspektion zu unterziehen. Dies fand er toll und war auch damit einverstanden. Freude auf beiden Seiten.
Nun öffne ich heute in der Früh mein Email-Postfach und bin ganz schön erschrocken. Über Nacht ist der nette (Fast-) Neumandant scheinbar zum Werwolf mutiert, der nichts Besseres im Sinn hat, als mich zu zerfleischen, nicht jedoch ohne mir vorher seinen Unmut zu verbalisieren: „Ich glaub Ihr habt alle die Realität zum Geld verloren! Wenn Sie meinen, dass Sie für Ihre Erstberatung 1.900,- veranschlagen müssen, sehe ich das nicht als Hilfe an, sondern als eine reine Abzocke!“ Rumms.
Oje, das saß. Völlig zu Recht, wie meine sofortige Überprüfung des nächtlichen Emailverkehrs ergab. Im Bett liegend ist mir bei der Beantwortung der Anfrage ein Komma verrutscht, so dass ich 1900,0 Euro schrieb anstatt 190,00 Euro. Der enttäuschte (Fast-) Mandant möge mir nochmals verzeihen. Gemeldet hat er sich nicht mehr…
An und für sich eine lustige Geschichte. Dann habe ich mir jedoch die Frage gestellt wie es sein kann, dass der Werwolf nicht selbst auf die Idee kam, dass mir hier wohl offensichtlich ein Tippfehler unterlaufen sein muss. Dass dem nicht so war führe ich auf die mir bekannte Tatsache zurück, dass es einige, wenige schwarze Schafe unserer Branche mit ihren Abzockmethoden tatsächlich schaffen, den ganzen Berufsstand in den Dreck zu ziehen.
Der Werwolf ward jedenfalls nicht mehr gesehen… Es ist zum Heulen!
und die Moral von der Geschicht? Kommastellen schreibt man nicht 😉 ob er bei 19000 Euro auf einenKommafehler gekommen wäre?
Servus Nico!
Bei 19000 wäre er sicherlich ins Grübeln gekommen. Hoffe ich doch:-)
Der Titel ist ein richtiger Reißer…. nur so kam ich hier her.
Leider ist es so, dass es etliche Kollegen von Ihnen gibt, die sich bereits beim Erstgespräch so manch schockierende Rechnung erlauben. Ich schätze mal es war ein „gebranntes Kind“.
Darüber stolpern hätte er können… 190 € ist ein häufiger Betrag für Erstberatungen… Vielleicht hatte er diesbezüglich noch keine Erfahrung. Schreiben Sie ihm dies einfach zu Gute 😉 .
J.E., ein bekannter Medienanwalt aus Berlin nimmt 1.000 € als Anzahlung. Erst danach beginnt er zu arbeiten. RVG-Beträge kommen dann drauf. Komm damit beim Amtsgericht durch als er einmal einen echten schwarzen Schaf (Mandanten) Glauben schenkte und ohne Anzahlung Beratungsleistung leistete..
In Dresden hat eine Anwältin für die Erstberatung 1000,00 € verlangt. Bezahlt wurden 600,00 €. Im Prozess vor dem Amtsgericht erhöhte sie ihre Forderungen auf 2.000,00 und obsiegte. Die Erstberatung dauerte allerdings 3 h, weil der von der Mandantin mitgebrachte Entwurf der Gründung einer GmbH so lange dauerte. Dieser Mandantenentwurf diente dann dem Gericht als Leistung der Anwältin. Ihr Ehemann ist Juraprof. für das Bank- und Finanzwesen an der Dresdner TU.
Diese Auflistung ließe sich mit konkreten Namen und Fällen fortsetzen.
Vor wegen nur schwarze Schafe. Es sind bekannte und prominente Anwälte, die von der Rechtsprechung unterstützt werden.
Fragt ein Ratsuchender einen Rechtsanwalt:
„Würden Sie mir für 200 EUR zwei Fragen beantworten?“
Darauf der Rechtsanwalt:
„Ja. Was ist Ihre zweite Frage?“
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Diesen Witz erzählte mir mein Vetter (Nicht Udo, sondern Cousin),
selber RA ist.
Es gibt einfach Menschen, mit denen man nicht kommunizieren kann, die alles falsch verstehen. Ihr Werwolf gehört wohl zu dieser Gruppe, sonst hätte er sich gemeldet.
Die Schwarze-Schafe-Theorie ist ein nicht verifiziertes Wunschdenken. Wieso kommen beim Verkäufer eines Lamborghini oder Lada nicht auch diese Diskussionen auf? Die Leistung ist für den Interessenten bewertbar, beim Rechtsanwalt in der Regel nicht aufgrund des Informationsgefälles. Jedem nachdenkenden Menschen muß doch klar sein, daß eine Erstberatung mit 190€ zu niedrig oder zu hoch oder genau richtig bewertet sein kann. Überall wird der Marktwert als Argument genutzt, nur nicht bei der anwaltlichen Leistung.
Warum ist derjenige denn zu J.E. gegangen? Derselbe Meckerer kauft Luxusprodukte aber ist nicht bereit die Leistungen des von ihm ausgewählten (berühmten) Spezialisten zu bezahlen.
Seriöse Mandanten fragen nach dem Preis und sind dann auch bereit zu bezahlen.
Hallo
Ich möchte nur sagen, dass es schon eine Frechheit ist, für eine Erstberatung überhaupt etwas zu verlangen. Grade Menschen mit Ihrer Einkommensspanne sollten doch mehr auf das Wohl anderer achten und das bitte gratis.
Ich habe derzeit nicht viel, doch habe ich immer ein offenes Ohr für jemanden der Probleme hat.
Als Anwalt für Persönlichkeitsrecht sollte man meiner Meinung nach auch etwas für seine Persönlichkeit tun 😉
Hallo Herr Neubert,
Ihr Vorschlag wäre in der Praxis nicht praktikabel. Sie verlangen eine qualifizierte Leistung ohne jegliche Gegenleistung. Sollte man sich dafür nicht eigentlich schämen? Wir sind kein gemeinnütziger Verein, sondern eine Anwaltskanzlei, in der qualifizierte Anwälte arbeiten, die sehr viel Zeit und Geld in ihre Ausbildung gesteckt haben. Gehen Sie doch bitte mal zur nächsten Pommesbude und bestellen sich eine Portion Pommes mit dem Hinweis, dass Sie nicht gewillt sind, für die erste Bestellung zu zahlen. Man wird Ihnen zuhören, mehr können Sie jedoch nicht erwarten. In diesem Sinne:-)
„Gehen Sie doch bitte mal zur nächsten Pommesbude und bestellen sich eine Portion Pommes mit dem Hinweis, dass Sie nicht gewillt sind, für die erste Bestellung zu zahlen.“
Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich 😉
Ich will ja keine Pommes bestellen, sondern nur Einzelheiten zur Zubereitung oder der Portionierung erfahren und der Aussicht auf den Sättigungsgrad 😉
Aber diese eher hanebüchene Argumentation findet sich ja auch hier: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Lesermeinung.html
Eine simple Baukastenentschuldigung, weil es eine echte Begründung für diese Gebühr ja nicht gibt.
Vielleicht sollte aber auch der Einzelhandel mal im Hinblick auf die langjährige Ausbildung zum Meister, Abteilungsleiter etc. auch bei simplen Fragen nach der Ausstattung des neuen Autos, bei der Zusammenstellung eines Computers oder Vorrätigkeit eines Produkts im Supermarkt mal gesonderte Gebühren verlangen. Schliesslich fallen da ja auch immense Kosten bei Personal, Telekommunikation, etc. an und ein langjährig erarbeitetes Fachwissen kann man in der Regel auch dort erwarten 🙂
„Haben sie dieses Hemd auch in Grösse 44 vorrätig? Womöglich in blau-kariert und ist es pflegeleicht? Denken Sie, es passt zu meinem Typ?“
„Für diese Auskunft müsste ich ihnen zunächst 190,- Euro zzgl. MwSt berechnen…“
Sollte man mal drüber nachdenken…der Kunde kann sich dann auch über eine individuelle Fachberatung freuen und ausserdem bindet man den Kunden auch an sich…denn er wird kaum zur Konkurrenz gehen und schauen, ob das Angebot dort besser ist oder eine höhere Kompetenz gegeben ist…Das ist doch mal bedarfsorientiertes Handeln 🙂 Nun braucht sich auch keiner mehr über die hohen Beratungsgebühren zu mokieren, weil die ja fortan zum Alltagsbild gehören…klasse 🙂
1900 mit oder ohne Mwst 🙂 Aber ja, den Fehler hätte man erkennen können bzw man kann ja höflich nachfragen. Ist aber wohl out in dieser Welt.