180.000 Euro für einen BH

bh_scheichNein, es handelt sich nicht um einen BH, der aus Gold und Diamanten für einen arabischen Ölscheich angefertigt worden ist, sondern um einen nahtlosen BH. Der Kaufpreis liegt nicht bei 180.000 EUR, sondern es handelt sich um die Höhe des Streitwertes einer markenrechtlichen Auseinandersetzung wegen eines BHs!. Der Wunder-BH kostet 69,90 EUR, für einen Scheich wahrscheinlich zu billig.

Wer den als Marke eingetragenen Name „Ahh Bra“ in seinen eBay-Auktionen, insbesondere in der Artikel-Beschreibung verwendet, ohne original Ahh Bra BHs anzubieten, wird häufig abgemahnt.

Es spricht nichts dagegen, dass eine tatsächlich begangene Markenrechtsverletzung abgemahnt wird. Fraglich ist, ob der geltend gemachte Streitwert, aus dem sich insbesondere auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnen, von 180.000 EUR angemessen ist. Dies wage ich vorsichtig zu bezweifeln.

Der Streitwert einer Markenrechtsverletzung richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers sowie nach dem Umfang, Intensität und Dauer der Markenverletzung. Die wichtigsten Faktoren zur Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes eines Unterlassungsanspruchs, sind die Bekanntheit und Ruf der Marke sowie deren Unterscheidungskraft.

Von der Marke Ahh Bra habe ich noch nie gehört. Ich gebe zu, BHs sind jetzt auch nicht mein Spezialgebiet oder ein Hobby meinerseits. Meine Frau, Mutter und Schwester kennen die Marke ebenfalls nicht. Vielleicht leben wir alle auch hinter dem Mond. Deswegen habe ich nach bekannten BH Marken gegoogelt. Die Marke Ahh Bra tauchte bei meinen Recherchen nicht auf, sondern Namen wie Victoria Secret, Wonderbra, Passionata, Triumph, Calvin Klein, Schiesser, etc.. Die kenne sogar ich.

Der Regelstreitwert in einer Markenangelegenheit liegt gem. BGH bei 50.000 EUR. Dieser kann durchaus auch höher angesetzt werden, wie die folgenden Streitwert-Beispiele zeigen:

  • 50.000 EUR (LG Frankfurt, 2-18 O 427/07)
  • 100.000 EUR (OLG Köln, 6 U 147/08) – Deutschland sucht den Superstar
  • 100.000 EUR (LG München, 33 O 2054/11) – Power Ball
  • 250.000 EUR (OLG Köln, 6 U 143/04) – TUC-Salzcräcker
  • 275.000 EUR (LG Köln, 84 O 33/08) – StudiVZ

Ist die Marke „Ahh Bra“ bekannter als die Marken „Ed Hardy“, „Power Ball“ und „Deutschland sucht den Superstar“? Kann ich mir nicht vorstellen. Nach meinen Recherchen gehe ich auch davon aus, dass die Marke „Ahh Bra“ in ihrer Branche und Produktgruppe keinen besonders hohen Bekanntheitsgrad hat. Die Rechtsverletzung selbst, das Anbieten eines BHs unter Nennung der streitgegenständlichen Marke auf der Plattform eBay, rechtfertigt meines Erachtens ebenfalls nicht diesen sehr hoch angesetzten Streitwert.

Die Frage lässt sich letztendlich nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens klären. Sollte es zu einer Entscheidung kommen, werde ich berichten.


Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.