25.000 Euro Schadensersatz für ein Bild – Bilderklau – Automobilkonzern zahlt Rekordsumme an Mandant

Im Internet findet man zahlreiche Bildagenturen, über die man Bilder für wenig Geld beziehen kann. Zu den Kunden zählen Private ebenso wie auch Unternehmen. Nun kommt es dennoch vor, dass diese Bilder anscheinend als nicht ausreichend erachtet werden, um die Qualität der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu untermauern. Aus diesem Grunde bedienen sich auch Unternehmen von Weltrang auf dreiste Art und Weise an hochwertigen Bildern von Berufsfotografen zum Zwecke der kommerziellen Werbung. „Es wird schon nicht auffallen“ lautet dann wohl die Devise.bilderklau

Den bisher wohl spektakulärsten Fall des Bilderklaus haben wir nun außergerichtlich einem Ende zugeführt.

Unser Mandant, ein renommierter Berufsfotograf, entdeckte zufällig in einem Autohaus im Rahmen eines Verkaufsgesprächs für einen Neuwagen, ein vom ihm aufwendig produziertes Bild auf einem raumfüllenden Werbebanner – als Eyecatcher. Es stellte sich heraus, dass das Bild von dem Automobilkonzern an alle Vertragspartner in Deutschland ausgeliefert wurde. Verantwortlich sei eine externe Werbeagentur, die man mit der Erstellung des Werbebanners beauftragt habe, so der Automobilkonzern später.

Nachdem der Berufsfotograf den Urheberrechtsverstoß entdeckt hatte, setzte er sich mit uns in Verbindung und wir haben den Automobilkonzern per Abmahnung auf Unterlassung und Auskunftserteilung in Anspruch genommen. Der Verstoß wurde umgehend eingeräumt.

Gestritten wurde sodann über die Höhe der Schadensersatzforderung unseres Mandanten. Im Raum standen insbesondere fiktive Lizenzgebühren für die bisherige Nutzung und eine Nachlizenzierung als auch eine Zahlung für den Verzicht unseres Mandanten, nicht gegen die Werbeagentur und die einzelnen Vertragspartner vorzugehen.

Wie bestimmen sich die Lizenzgebühren in einem solchen Fall des Bilderklaus?

Die eigentliche Herausforderung in einem Bildrechtsfall wie dem vorliegenden ist die Bezifferung nachvollziehbarer Zahlen. Unser Mandant ist Berufsfotograf und hat eine eigene Preisliste für seine Shootings. Die Preisliste des Berufsfotografen wurde zur Ermittlung des Grundhonorars herangezogen. Hinzu gesetzt wurden zudem die Produktions- und Nebenkosten für das Shooting sowie Strafzuschläge nach den Bestimmungen der MFM-Tabelle.

Welche Zuschläge wir für den Fotografen in seinem Falle des Bilderklaus gefordert haben, erklären wir auf unserer Seite: Bilderklau und Fotoklau im Internet – Was kann man dagegen tun?

Nach harten Verhandlungen konnten wir dann schlussendlich erreichen, dass der Automobilkonzern zur Abgeltung aller Ansprüche 25.000 Euro an unseren Mandanten gezahlt hat – samt unserer Anwaltskosten.

Den Neuwagen hat der Fotograf auch gekauft.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. solche Fälle kenn ich auch. Als Fotograf habe ich meine Erfahrungen mit Werbeagenturen gemacht. Es gibt wenige, die ehrlich sind und sauber arbeiten. Und es gibt viele, die sich dreist an fremden Bildern bedienen und diese dann mit ein paar Änderungen versehen damit es niemandem mehr auffällt. Das ist wie eine Seuche geworden. Bei Kunden rechnen solche Agenturen dann meist aber trotzdem die Kosten für die Bilder ab. Der Gipfel der Frechheit.

  2. Diese Form des Bilderklaus durch eine Werbeagentur ist in der Tat kein Einzelfall. Das dargelegte Vorgehen der Werbeangenturen erfüllt zudem den Tatbestand des Betruges. Die Abnehmer, wie vorliegend der Automobilkonzern, wissen oft nicht, dass die Bilder von anderen Urhebern geklaut wurden. Als Fotograf sollte man ohnehin AGBs verwenden, die für den Fall der urheberrechtswidrigen Nutzung empfindliche Vertragsstrafen vorsehen, insbesondere wenn eine Weitergabe des Bildes an eine Werbeangentur vorgesehen ist.

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