Bettina Wulff findet die automatische Vervollständigungsfunktion (google suggest) der Suchmaschine Google nicht schön. Aus diesem Grunde verklagte sie den Suchmaschinenkonzern. Mehr als 3.000 Einträge sollte Google löschen. Ganze acht Einträge wurden bisher aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen aus den Suchergebnissen gelöscht. Ein mäßiger Erfolg.Tippt man nun die ersten fünf Buchstaben ihres Vornamens in die Suchleiste ein (Betti) schlägt Google folgende Suchbegriffe vor:
- bettina wulff
- bettina wulff prostituierte
- bettina wulff escort
Wen wundert`s? Bettina Wulffs Klage bezieht sich auf die automatische Vervollständigungsfunktion, die das Ergebnis der tatsächlichen Suchanfragen der Nutzer widerspiegeln. Diese Suchanfragen können und werden selbstverständlich auch durch das Auftreten von Frau Wullf in der Öffentlichkeit beeinflusst. Google ist ein privater Konzern, der sicherlich die automatische Vervollständigungsfunktion weiterhin pflegen wird. Zu Recht. Die Tatsache, dass die Vervollständigungsfunktion bei einigen Promis inaktiv ist ändert hieran auch nichts. Google kann, muss aber die Vervollständigungsfunktion nicht abschalten.
Die Klage auf Löschung von 85 Suchbegriffen aus der automatischen Suchergänzung zur Autovervollständigung wird jetzt jedenfalls an die Google- Zentrale in die USA weitergeleitet. Die Amis wird`s amüsieren.