Abmahnliste: Abmahnung HWK für Binary Services GmbH – rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung?

Über die Abmahnungen der Kanzlei HWK für die Binary Services GmbH wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht insbesondere bei Facebook-Seiten haben wir bereits berichtet. Täglich erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen Abgemahnter zu diesem Thema.

Abmahnung HWK - Binary Services GmbHEinige Abgemahnte berichten, dass sie zwischenzeitlich von Mitarbeitern der Kanzlei HWK telefonisch kontaktiert worden sind. In den Telefonaten wurde nachgefragt, ob man sich nicht gütlich einigen wolle. Die „Einigung“ soll wohl im Unterzeichnen der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung liegen. Interessante Form der „Einigung“. Wenn die Nachfrage, ob der Abgemahnte bereits anwaltlich vertreten sei, positiv beantwortet wurde, endete das Gespräch relativ schnell.

Dies ist eine sehr ungewöhnliche Form der wettbewerbsrechtlichen Fallbearbeitung.

In den vorliegenden Fällen stellen sich folgende Fragen:

  • besteht im jeweiligen Fall zwischen der Binary Services GmbH  und dem Abgemahnten tatsächlich ein notwendiges konkretes Wettbewerbsverhältnis
  • handelt es sich vielleicht um eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung

Die Anforderungen an eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung sind relativ hoch. In einem Gerichtsverfahren müssen vom Beklagten notwendige Anhaltspunkte geliefert werden. Eine solche rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung wird unter anderem dann angenommen, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden steht und ein nennenswertes wirtschaftliches Eigeninteresse nicht ersichtlich ist und es sich um geringfügige Wettbewerbsverstöße handelt.

Unsere Kanzlei will eine Abmahnliste erstellen, um in einem eventuellen Klageverfahren nachweisen zu können, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt. Wenn Sie dazu beitragen möchten, können Sie uns gerne Ihre erhaltene Abmahnung der Kanzlei HWK in anonymisierter Form per E-Mail (gulden@infodocc.info) oder Fax (06131-2409522) unter dem Stichwort „Abmahnliste“ übersenden. Wir nehmen das Aktenzeichen dann in der Abmahnliste auf.

Die Abmahnliste werden wir auf folgenden Kanzleiseiten veröffentlichen:

Wenn Sie rechtliche Beratung bzgl. der Facebook Abmahnungen benötigen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir übersenden Ihnen zeitnah ein Angebot zur Vertretung.

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 – 240950
  • Per Email gulden@infodocc.info
  • Per Fax unter 06131 – 2409522

 

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.