Als wir das Rundschreiben des Insolvenzverwalters der angeblich klagenden Partei – der Lichtblick Films GmbH – in den Händen hielten, haben wir uns ungläubig angeschaut. Unser erster Gedanke: Das kann nicht wahr sein! Oh doch.
Wir müssen leider davon ausgehen, dass alles, was der Insolvenzverwalter der Lichtblick Films GmbH berichtet, der Wahrheit entspricht. Denn wir haben selbst mehrere Klagen vorliegen, die nach den 01.08.2014 von BaumgartenBrandt eingereicht wurden. All diesen Klagen liegt keine Vollmacht bei. BaumgartenBrandt hat immer nur anwaltlich versichert, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.
Es ist unerheblich, ob die Lichtblick Films GmbH tatsächlich jeweils eine Vollmacht ausgestellt hat, da eine Bevollmächtigung nach dem 01.08.2014 nur durch den eingesetzten Insolvenzverwalter hätte stattfinden können.
Dies ist scheinbar nicht geschehen!
Eine schwarze Stunde für die Anwaltschaft
und für alle, die tatsächlich um den Schutz ihrer Urheber- und Verwertungsrechte kämpfen.
Ich hoffe, dass die Angelegenheit schnellstmöglich aufgeklärt wird.
BaumgartenBrandt sollten sich auf zahlreiche weitere Verfahren einstellen – als Beklagte in eigener Sache.
BaumgartenBrandt sollte das eigene Vorgehen schleunigst überdenken und Schadensbegrenzung betreiben.
Ich meine sowieso, dass man in Filesharingfällen grundsätzlich das Vorliegen einer Prozessvollmacht bestreiten sollte. Diese kann nur durch Vorlage eines Originals oder einer öffentlich beglaubigten Urkunde nachgewiesen werden. Wozu das führen kann, stellt das AG Köln in einer aktuellen Entscheidung dar:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/2015/02/09/kleiner-trick-grose-wirkung-ag-koln-weist-filesharing-klage-als-unzulassig-ab-the-witcher-2-assiassins-of-king-ohne-vollmacht/
Das ist richtig. Wir praktizieren das auch seit Jahren. Die Gerichte haben dieses Bestreiten viel zu oft ignoriert. Das dürfte sich künftig ändern.
BB hat sich mittlerweile zu den Vorwürfen geäußert:
http://www.bb-legal.de/presseerklaerung-insolvenzverfahren-lichtblick-films-gmbh/
Danke für die Info. Wir haben BaumgartenBrandt zur Stellungnahme aufgefordert, aber bisher keine Reaktion erhalten. Unser Bericht basiert auf den Fakten, die uns der Insolvenzverwalter und die Gerichte haben zukommen lassen. Glaubt man nun BaumgartenBrandt, dann müsste der Insolvenzverwalter Lügen verbreiten. BaumgartenBrandt gibt zu, dass sie bereits am 13.11.2014 Kenntnis vom Insolvenzverfahren erlangt haben. Dennoch wurde im Dezember gegen einen unserer Mandanten Klage eingereicht. Wir sind auf die Stellungnahme gespannt.
Mal was neues von den geschätzten Kollegen BaumgartenBrandt:
http://www.dr-wachs.de/wp-content/uploads/2015/07/24.07.15_16.32_Telefax.unbekannt.pdf