Neues Verbraucherrecht – Vorsicht Abmahngefahr!

Mit Inkrafttreten der neuen EU-einheitlichen Verbraucherschutzrichtlinie am 13.06.2014 erhöht sich wieder die Abmahngefahr für Online-Shops. Viele Händler stellten ihre Internet-Shops nicht rechtzeitig um oder hatten technische Probleme, eine aktuelle Widerrufsbelehrung und ein entsprechendes Widerrufsformular zu integrieren. Dies führte sogleich zu ersten Abmahnungen in diesem Bereich. Laut Medienberichten mahnte etwa ein Berliner Rechtsanwalt im Auftrag einer Eboxu UG ab. Die Firma wurde erst am 5. Juni gegründet, die Abmahnungen datierte der Anwalt auf den 13. Juni – den Tag, an dem die EU-Richtlinie in Kraft trat. Die Adressaten der Abmahnschreiben werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten.
Sind solche Abmahnungen rechtmäßig?
Meist werden die Abmahnungen als vorformulierte Massenbriefe versendet. Solche Abmahnungen sind oft viel zu pauschal und daher rechtswidrig. Wird dem Abgemahnten jedoch ein konkreter Verstoß gegen die geltenden Verbrauchervorschriften vorgeworfen, insbesondere das Fehlen einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in seinem Online-Shop, dann kommt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht. Ebenso wettbewerbswidrig sind AGB, die gegen den geltenden Verbraucherschutz verstoßen.
Wie soll man bei Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?
Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikation abzugeben. Eine ungünstige Formulierung kann schnell als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem sollten die geforderten Summen nicht voreilig bezahlt werden, da die Forderungen oftmals zumindest teilweise abgewehrt werden können. Dennoch sollte eine Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden.
Gesetzliche Vorgaben müssen unbedingt eingehalten werden
Händler, die in Ihrem Online-Shop noch nicht die neuen Widerrufsbelehrungen integriert haben oder veraltete AGB nutzen, sollten unverzüglich handeln. Es lohnt sich, den kompletten Online-Shop nach den aktuell geltenden Vorschriften auszugestalten, um das Risiko einer Abmahnung zu minimieren.
Autor: RA Stoll