
Wir haben bereits mehrfach in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass das Teilen eines Links auf Facebook streng genommen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn dabei ein Vorschaubild angezeigt wird. So war es nur eine Frage der Zeit, bis sich eine Kanzlei finden wird, die einen solchen Verstoß für die eigene Mandantschaft abmahnen wird. So geschehen nun durch die Kanzlei pixel.law aus Berlin. Golem berichtete darüber.
Dieser Fall zeigt die Hilflosigkeit des bestehenden Urheberrechts. Ein Verstoß dürfte in der Tat vorliegen. Dabei ist es egal, ob der „Täter“ dies wusste oder nicht. Wer sich emsig im Internet bewegt muss auch mit Konsequenzen rechnen. Dummheit schützt auch in der virtuellen Welt nicht vor Strafe. Fraglich ist allerdings, wie solche Fälle künftig juristisch eingeordnet werden. 1.800 Euro soll die Kanzlei pixel.law fordern. Somit bekommt das Ganze einen faden Beigeschmack. Eine gerichtliche Entscheidung sollte daher angestrebt werden, um potentielle Nachahmer gleich in die Schranken zu verweisen. Die Ahndung von „Urheberrechtsverstößen zweiter Klasse“ muss unlukrativ bleiben – zum Schutz der Urheber.
Hallo, hochinteressant ich stehe kurz vor dem Staatsexamen Lehramt und werde wohl direkt im Anschluss Jura anhängen. Die Vertriebswege in diesem Bereich sind durch nicht vorhandene Gesetze enorm lukrativ und in 30 Jahren wird man wohl von juristischen Goldgräberzeiten sprechen.