Eine Vielzahl unserer Mandanten haben urheberrechtliche Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, nachdem diese einen „Streaming“-Dienst verwendet haben.
Sind Sie auch „Opfer“ einer Abmahnung geworden, direkte Hilfe finden Sie hier:
gulden@infodocc.info
tel 06131 240950
fax 06131 2409522
Nach dem RedTube Skandal – wird Streaming jetzt doch abgemahnt?
Auf unsere Nachfrage, ob diese tatsächlich die abgemahnte Datei über eine Tauschbörse heruntergeladen bzw. hochgeladen haben, wurde dies verneint. Die Mandanten teilten mit, dass sie die streitgegenständliche Datei über ein Streaming-Portal betrachtet haben. Sie würden überhaupt keine Tauschbörsensoftware nutzen.
cuevana.tv und Popcorn Time
In allen Fällen wurde die „Streaming“-Plattform http://www.cuevana.tv/ verwendet. Wenn man sich den Dienst genauer betrachtet, fällt sofort auf, dass cuevana.tv eine fatale Ähnlichkeit zu dem aktuell gehypten „Streaming“-Dienst Popcorn Time hat. Beide Dienste bieten auf einem ansehnlichen Interface aktuelle Filme und TV Serien zum „kostenlosen“ Betrachten an. Dieser Dienst wirkt auf den ersten Blick wie ein reiner Streaming Dienst. Erst heute wurde auf caschys Blog darüber berichtet, dass der Streaming Dienst Popcorn Time nun auch als Android App erhältlich ist.
Achtung unbewusste Verwendung Torrent
Das fatale an Popcorn Time und cuevana.tv ist, dass diese die Inhalte mittels Torrent beziehen und verteilen. Wir haben bereits in der Vergangenheit ausführlich darüber berichtet, dass die Nutzung von Popcorn Time in Deutschland gegen das Urheberrecht verstößt und prophezeit, dass es zu Abmahnungen kommen kann.
Filesharing Abmahnung
Die uns vorliegenden Abmahnungen unterscheiden sich nicht von den Filesharing Abmahnungen, da auch hier dem Abgemahnten vorgeworfen wird, dass er illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung gestellt habe. Sie sind aber ein Beweis dafür, dass die Nutzung solcher Zwitter-Streaming-Dienste mit einer Abmahnung enden kann. Diese Abmahnung ist auch nicht mit den RedTube Abmahnungen zu vergleichen, da der Nutzer, in den meisten Fällen unbewusst, Dritten tatsächlich die gerade „gestreamte“ Datei zum Download anbietet.
Fazit:
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Nutzer von Popcorn Time eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, da der Dienst dem von cuevana.tv zum verwechseln ähnlich ist.
Wir können allen Nutzern nur anraten, in Deutschland auf die Nutzung von Popcorn Time und cuevana.tv zu verzichten, wenn man es nicht auf eine kostenintensive Abmahnung ankommen lassen möchte. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben können Sie sich gern an uns wenden unter Hilfe bei Waldorf Frommer.
Update vom 15.05.2014
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen, wie die Abmahnung von Waldorf Frommer aussieht, hierzu eine kurze Stellungnahme. Waldorf Frommer erwähnen in der Abmahnung nicht die Streaming-Plattform cuevana.tv. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die Dateien Dritten via Torrent zum Download angeboten habe. Waldorf Frommer sprechen auch nicht von einer Streaming Abmahnung. Bei der Abmahnung handelt es sich um die Standard-Filesharing-Abmahnung.
Die Abgemahnten haben uns aber versichert, dass sie kein Bittorrent installiert und verwendet haben. Alle Mandanten haben uns bestätigt, dass sie die abgemahnte Datei ausschließlich über cuevana.tv als Stream betrachtet haben. Da cuevana.tv genau so wie Popcorn Time die Inhalte via Torrent beziehen, lädt der Betrachter unbewusst die betrachteten Dateien per Torrent wieder hoch, obwohl er denkt, dass es sich um ein reines Streaming Angebot handelt.
Wir wollen mit diesem Artikel darauf aufmerksam machen, dass die Nutzung von dem in der Technik-Presse viel beachteten Programm Popcorn Time sehr schnell zu Abmahnungen führen kann.
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
Tel.: +49 6131 – 240950
FAX: +49 6131 – 2409522
Mail:gulden@infodocc.info
Web: https://ggr-law.com
Aha… die Streaming-Abmahnungen von Urmann haben einige Kanzleien sehr interessant gefunden… das war zu erwarten, dass „Waldorf Frommer“ auf diesen Zwitter-Zug aufspringt.
Cuevana.tv klingt spanisch und richtet sich an spanische Konsumenten. Da übersschreitet „Waldorf Frommer“ seine deutsche Kompetenzen.
Macht da „Waldorf Frommer“ überhaupt Sprachunterschiede?
Erst lesen, dann sich aufspielen. Es handelt sich offenbar eben genau NICHT um eine Streaming Abmahnung.
Es ist auch nicht korrekt, dies als Streaming-Abmahnung zu bezeichnen. Wenn Popcorn Time eingibt lernt man schnell, dass es sich bei diesem Streaming im Filesharing handelt. Es ist nicht klassiches p2p Streaming. Die Dateien werden an andere Nutzer des Dienstes via Torrent weitergegeben. Somit sind die Abmahnung im Gegensatz zu den RedTue-Abmahnungen berechtigt. Auch wird man bei der Installation darauf hingewiesen, dass es im eigenen Land strafbar sein kann, den Dienst zu nutzen.
Bitte auch lesen: Zwitter-Zug! Zwitter = Torrent und Streaming!
Na gut – Abmahnung ist Abmahnung – man wartet nur auf den Tag, wo „Waldorf Frommer“ so was verschickt: „Bitte das Atmen einstellen, es ist Ihnen nicht erlaubt saubere Luft einzuatmen – Erst Lizenz erwerben.“
Ohne Client kann man keine IP ermitteln! Wie kommt „Waldo“ dann an die IP, wenn es die cuevana.tv-Seite nicht kennt?
Vermutung: „Waldorf Frommer“ bzw. derer Ermittlungs-Firma (ipoque) ist die cuevana.tv-Seite bekannt und die haben sich dort ausgetobt. Die haben deswegen keine Streaming-Abmahnung, sondern Filesharing-Abmahnug abgeschickt. Sonst wäre die Abmahnung unwirksam gewesen.
Ein kleiner Auszug der Protokol-Clients:
Da taucht auch Azureus-Vuze auf, auch so ein Zwitter.
https://wikileaks.org/spyfiles/files/0/191_201106-ISS-IPOQUE.pdf
Mann kann es auch umgekehrt machen, siehe z. B. Daniel Sebastian, der hat bei Streaming-Abmahnungen einfach Filesharing bahauptet, um den Persil-Schein vom Richter anbzuholen.
Man kann es auch umgekehrt machen, siehe z. B. Daniel Sebastian, der hat bei Streaming-Abmahnungen einfach Filesharing behauptet, um den Persil-Schein vom Richter abzuholen.
http://www.youtube.com/watch?v=z93uNIPZgz8
Wenn es in einigen Ländern wie Germany strafbar ist und in anderen Ländern nicht, dann müsste „Waldorf Frommer und Co.“ die Portale abmahnen. Nach Abmahnen müssten die Portale, dann eine Geo-Targeting-Sperre einbauen, wie z. B. bei hulu.com:
„Sorry, currently our video library can only be watched from within the United States
Hulu is committed to making its content available worldwide. To do so, we must work through a number of legal and business issues, including obtaining international streaming rights. Know that we are working to make this happen and will continue to do so. Given the international background of the Hulu team, we have both a professional and personal interest in bringing Hulu to a global audience.“
Der Aufwand das zu umgehen ist für die Nutzer größer und eine lahme Geschwindigkeit der Streams/Downloads/Uploads
Die Mediatheken von Das Erste, ZDF und Co. machen es auch nicht anders.und benutzen diese Geo-Targeting-Sperre im Ausland.
was ist denn das hier für ein substanzloses falsches geschwätz?
wer keine ahnung hat sollte einfach mal…
Wenn Sie Ahnung haben, dann lassen Sie uns an Ihrem Wissen teilhaben (Mindsharing)! Parodie: Wird jetzt Mindsharing abgemahnt?
Sie müssen verstehen, dass die ganzen Abmahnkanzleien das Internet und Co. „ad absurdum“ führen, wofür es eigentlich gedacht war, nämlich „viele Informationen, Videos, Musik und Texte zu kopieren, zu teilen und zu vebreiten“. WikiLeaks und (Nachrichten)Autoren (Redakteure kopieren auch Texte und Bilder von anderen Autoren) machen es vor und schöpfen diese Strategie des Internets aus, während es andere das zubauen und Zäune errichten – Gated Community: nichts wissen, nichts sehen, nichts hören, nichts sagen und weiter der Content-Mafia gehörig sein.
Auchtung Satire: Jan Böhmermann (ZDF_neo-Magazin) sagte mal (bei EinsPlus-Late Line):
„Bei Facebook (*Gated Community) gibt’s dumme (*doofe) und bei Twitter (*Gated Community) schlaue (*intellektuelle) Leute:“
*In Klammern eigene Intepretation.
Das Bo – Dumm aber Schlau:
http://www.youtube.com/watch?v=VZS9RMzC8XQ
Achtung Satire: Jan Böhmermann (ZDF_neo-Magazin) sagte mal (bei EinsPlus-Late Line):
“Bei Facebook (*Gated Community) gibt’s dumme (*doofe) und bei Twitter (*Gated Community) schlaue (*intellektuelle) Leute:”
*In Klammern eigene Interpretation.
Das Bo – Dumm aber Schlau (*Schlau aber Dumm):
http://www.youtube.com/watch?v=VZS9RMzC8XQ
Ich glaube nicht, dass man das mit dem Redtube-Vorfall vergleichen oder in Verbindung bringen kann. Schließlich handelte es sich damals um falsche Abmahnungen und endete vor Gericht.
Aber ich finde es immer schrecklich, dass man auch nie genau sicher sein kann, was nun legal ist und was illegal. Überall steht ja schließlich was anderes.
Aber ich habe heute den Artikel eines Rechtsanwaltes gelesen, der sich mit dem Thema befasst, was an Streamen generell legal und was illegal ist.
Hier ist mal der Artikel zum nachlesen:
https://ggr-law.com/filesharing/u-c/streaming-abmahnung.html