Alle berichten Sie, keiner sagt was dazu. Rechtsanwalt Steiger gibt das Wahlergebnis wider. Der Kollege Beckmann wähnt sich im Glück, da das Abkommen abgelehnt wurde. Punkt. RA Kompa schreibt: „Abgelehnt. Danke an alle!“
Nach diesen gehaltvollen „Nachrichten“ wage ich mich, eine inhaltliche Ergänzung abzugeben.
Welche Auswirkungen hat denn nun das Ergebnis auf Deutschland?
Im Grunde genommen gar keine, da das Abkommen, auch wenn es zustande gekommen wäre, keine unmittelbare Wirkung entfaltet hätte. Insoweit erscheinen die Dankeshymnen und Lobgesänge populär, aber grundlos.
Beispiel: Art. 27 des Abkommens – dieser regelt die Durchsetzung der Rechte im digitalen Umfeld – und zwar genauso, wie dies in Deutschland geltendes Gesetz ist. Art. 27 des Abkommens entspricht der deutschen Regelung zum § 101 Abs. 9 UrhG.
Ohnehin geht es bei ACTA nicht um inhaltliche Fragen, sondern allein um die bessere Durchsetzung der Urheberrechte. Auch dies ist bereits in Art. 41 ff TRIPS geregelt.
Viel Lärm und Lob um nichts also.
Bei der Debatte ging es aber nicht nur um die Inhalte (das auch, da imho zahlreiche Begriffe bei #ACTA sehr, sagen wir, auslegungsfähig waren), sondern vor allen Dingen um die Frage, wie dieses Handelsabkommen zustande gekommen ist. Nämlich hinter verschlossenen Türen und unter höchster Geheimhaltung.
Im Endeffekt sind die meisten Punkte, die durch ACTA geregelt werden sollten, tatsächlich schon im deutschen Urheberrecht geregelt. Doch waren auch zahlreiche Hintertürchen offen, die eine wesentlich strengere Regelung hätten rechtfertigen können.
Und wo ein Weg ist, wird sich auch ein Wille formen – Begehrlichkeiten sind eben schnell geweckt.
Und zur Inhaltsleere der Kollegen:
RA +Martin Steiger hatte in zahlreichen, in seinem Artikel verlinkten Beiträgen bereits die Sachlage erklärt (siehe: http://www.steigerlegal.ch/2012/07/04/europaeisches-parlament-legt-acta-ad-acta/). Da war also ein Ende mit Anfang.
Okay, die Suche auf RA +Marcus Beckmann s Blog zum Thema „ACTA“ erbringt tatsächlich nur einen einzigen Treffer. Das ist wohl wirklich ein wenig dürftig.
Aber RA Markus Kompa hatte schon mehrfach darüber berichtet und bindet ja zumindest auch ein entsprechend aufklärerisches Video in seinen Beitrag (hier: http://www.kanzleikompa.de/2012/07/04/acta-ad-acta/) ein.
Kein Grund also zur Kollegenschelte, wie ich finde.
Hallo Herr Kollege Dosch!
Kollegenschelte? Nein, das sollte es wahrlich nicht sein.
Inhaltlich passt Acta und die Demos ins inszenierte Zeitgeschehen. Alles muss in der Masse stattfinden und virtuell ausgeschlachtet werden. Die wenigsten sehen, dass die nationalen Gesetze seite Jahren der Ausfluss des EU-Rechts sind. ACTA sollte daher nicht überwertet werden.
Hallo, Herr Kollege Gulden,
naja, bei der Überschrift „nichtssagende Kollegen“ könnte man ja schon auf die Idee der Kollegenschelte kommen, finde ich.
Aber ich gebe Ihnen natürlich Recht: Der Erfolg in Sachen ACTA kann und darf nicht überbewertet werden. Ich denke da nur an Ipred2, Indect oder auch ESM und Fiskalpakt. Das sind die Themen, die einem wirklich schlaflose Nächte bereiten können.
Hallo nochmals! „Nichtssagend“ war wortwörtlich gemeint:-)
Allerdings gibt es Themen, die weitaus wichtiger sind. Wünsche noch einen kühlen Kopf an diesem schwülen Tag!