AG Köln: Anwälte sind Piraten – sag ich doch!

Das AG Köln hat in seiner Entscheidung vom 01.12.2014 (Az.: 125 C 466/14) folgenden bemerkenswerten Satz formuliert:

 

„Das Zuerkennen von Fantasiestreitwerten durch manche Gerichte ist auch deswegen abzulehnen, weil nach aller Lebenserfahrung der Urheberrechtsinhaber und Anwalt die “erbeuteten” Beträge nach vereinbarten Quoten unter sich aufteilen, so dass eine Praxis gefördert wird, die mit Schadensersatzrecht sehr wenig zu tun hat.“

 

Meine Rede, in vielen Schriftsätzen und Klageerwiderungen. Die Gerichte haben immer nur gefragt: Wo sind die Beweise? – auch wenn der Missbrauch in manchen Filesharingverfahren offensichtlich war. Welche kleine Pornoklitsche kann ein finanzielles wirtschaftliches Risiko von mehreren Millionen Euro eingehen? Auch bei den Major-Firmen glaube ich persönlich nicht so ganz daran, dass diese mit Ihren Anwälten tatsächlich normale Vergütungsvereinbarungen nach dem Gegenstandswert abgeschlossen haben, den sie für ihre späteren Forderungen als Bemessungsgrundlage heranziehen.

 

So wandelt sich die Zeit. Was man früher noch beweisen musste, ist plötzlich allgemeine Lebenserfahrung. Ich gebe dem Richter vollkommen recht, wenn er ausführt, dass die gängige Massen-Abmahnpraxis – nichts anderes beschreibt er – mit Schadensersatzrecht wenig zu tun hat.

 

Wenn diese Meinung (allgemeine Lebenserfahrung) sich auch bei anderen Gerichten durchsetzt, wird der Gegenwind für Massenabmahner noch stärker.

 

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Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.

Ein Kommentar

  1. Ohne die Fantasiestreitwerte gäbe
    es das Piratenunwesen nicht, das
    teilweise für OK-Dezernate interessant ist.

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