AG München, LG Köln – da war doch was?!

Vor einiger Zeit gab es einen kleinen Aufreger über die vom mir dargelegte Meinung über die Gerichtspraxis einiger Gerichte, die ich als sehr abmahnliberal bezeichnen würde. Meine Auffassung halte ich aufrecht, da die von mir angeführten Gerichte nahezu täglich für neue Bausteine sorgen, die meine Ansichten untermauern.abmahngericht
Das LG Köln bspw. wollte uns in einem aktuellen Fall zu einem Anerkenntnis überreden. Aufgrund des bis dahin bekannten Sachverhaltes ein Vorschlag, den wir bereits selbst ins Auge gefasst hatten. Einen Tag nach der Verhandlung wurde uns sodann ein Schriftsatz der Gegenseite zugestellt, der einen entscheidungserheblichen Vortrag enthielt. In der Verhandlung erfolgte kein Hinweis auf den Schriftsatz, weder vom Gegner, noch vom Gericht.

Ab in den Süden: Das AG München versendet derzeit Mustervergleichsvorschläge in den Filesharing-Klageverfahren und macht es der Kanzlei Waldorf gleich – nur eben auf gerichtlicher Ebene. Ebenfalls in einem aktuellen Fall werden seitenweise Ausführungen zu den allgemein bekannten Rechtsproblemen der Filesharing-Fälle gemacht, die massenversandfähig sind. Hier stellt sich mir die Frage, ob die Urteile zu den Fällen ebenfalls bereits in der Schublade liegen und noch vor dem Gang ins Hofbräuhaus zur gemeinsamen Feierabendmaß versendet werden.

Weitere Untermauerungen werden folgen.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins