Anti-Abzock-Gesetz – Kniefall vor der Abmahnindustrie?

Der Bundestag hat gestern das neue „Anti-Abzock-Gesetz“ verabschiedet. Alles soll nun besser werden. Kein Missbrauch mehr insbesondere durch unseriöse Anwaltspraktiken. Fraglich ist, ob das neue Gesetz tatsächlich in der Lage sein wird, das Abmahngeschwür und deren Überträger zu beseitigen. Es wird schwierig werden. Man darf auf die folgende Rechtsprechung gespannt sein. Das Gesetz dürfte jedenfalls ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.

anti-abzock-gesetz

 

 

 

 

 

 

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Im Allgemeinen halte ich ein solches Gesetz für sinnvoll. Ich finde es auch gut, dass sich der Bundestag mit diesem Thema beschäftigt. Zumal es immer mehr an Bedeutung gewinnt.

    Allerdings wird die Umsetzung bzw. die Einhaltung wohl schwierig (und besonders schwierig zu kontrollieren) sein.

  2. Naja, die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes ist doch mal ein großer Wurf. Damit ist ja die Deutungshoheit der Gerichte in HH und MUC erstmal passe. Allerdings steht zu befürchten, dass die Amtsgerichte, die nun flächendekckend mit dem Thema konfrontiert werden, bei den Kollegen abschreiben.

    Die Deckelung des Gegenstandswertes ist immer noch schwammig – allerdings liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Abmahner. Mal sehen ob die Gerichte weiterhin die Ansicht der Abmahner mitgehen werden, dass die „weltweite“ Abrufbarkeit kein einfacher Verstoß sein kann. Soweit das der Fall ist, war das Gesetz für die Füße.

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