„Ja wo ist er denn, ihr Anwalt?“, fragte die Richterin. „Sollen wir noch warten?“ „Nein“, sagte die Beklagte. Der Anwalt habe ihr gesagt, es sei nicht notwendig, dass er höchstpersönlich zu dem Termin erscheinen müsse. Sie solle alleine dorthin gehen, mit ihrem Sohn.
In der Sache sollte eine Beweisaufnahme stattfinden und die Fragen erörtert werden, ob eine Störerhaftung der Mutter ausgeschlossen werden kann oder eben nicht und problematisiert werden, inwieweit die neuen BGH-Urteile Tauschbörse I-III hier einschlägig sein könnten.
Sicherlich eine Sache, in der man seine Mandanten nicht im Regen stehen lässt, Herr „Anwalt“.
Die Krönung: Der Unterbevollmächtige von Waldorf Frommer teilte zudem mit, dass dieser Anwalt nie zu den Terminen erscheinen würde.
Uns fehlen die Worte oder besser gesagt:
Beruf verfehlt.
…eigentlich die richtige Antwort auf das Massenvorgehen der Abmahnkanzleien und die „Sachbehandlung“ der meisten Amtsgerichte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der vermeintlichen Verletzer findet ja kaum statt – bis auf die zentrale Frage, ob ernsthaft ein Dritter als Verletzer in Frage kommt, weil man nach den Machtworten des BGH um diese Frage nun wirklich nicht mehr drumrum kommt.
Impft man den Mandanten diesbezüglich, spart der sich die Terminsgebühr, falls das Amtsgericht feststellt, dass es Donnerstag ist und deshalb alle Filesharer verurteilt gehören (so jedenfalls mein Eindruck der dort vorwiegend praktizierten Urteilsfindung).
Damit ist das Vorgehen des Kollegen eine aktive Maßnahme zur Eindämmung des volkswirtschaftlichen Schadens, der durch diesen Unfug angerichtet wird.
Ich find’s sympatisch. Aber selbst würde ich auch nicht so vorgehen – ick trau mir nicht…
Diese Praxis sollte mE nicht die Runde machen und stellt ganz nebenbei einen Verstoß gegen die anwaltliche Fürsorgepflicht da. Geimpft war die Abgemahnte in dem Fall keineswegs. Wie auch? Es ist nicht Aufgabe einer Mandantin, sich mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Mit anderen Worten: Der Anwalt ließ seine Mandantin im Regen stehen. Mutmaßlich eine Reaktion und Maßnahme aufgrund der eigenen (Dumping-)-Preispolitik, die einige Anwälte an den Tag legen und die ihnen dann zum Verhängnis wird. Der Leidtragende ist dann der Mandant.
Sicherlich müssen noch einige Amtsgerichte über die Rechtslage aufgeklärt werden. ABER: Wir gewinnen regelmäßig Abmahnverfahren – bundesweit – zuletzt gegen Waldorf Frommer in Leipzig. Es geht also auch anders. Mit dem richtigen Vortrag und der richtigen Vorarbeit bleibt dem Gericht dann auch nichts anders übrig, als die ein oder andere Klage abzuweisen. Dies geschieht natürlich nicht, wenn sich der Anwalt aus dem Staub macht. Fatal ist, dass es zu viele Vertreter wie den im Text beschriebenen gibt, die für die Abgemahnten keine Vorarbeit geleistet haben, sondern sich den Versand von Unterlassungserklärungen haben bezahlen lassen, abgesichert durch Filesharing-Mandanten-AGB. Ein solches Vorgehen stellt keine anwaltliche Vertretung dar und sollte keine Vorbildfunktion einnehmen.
Dazu fallen mir Kollegen ein, die mit Pauschalhonoraren von 59,90 EUR pro Abmahnung werben. Folgeabmahnungen natürlich inklusive.
LiKo Gulden,
es handelt sich nicht zufällig um einen werten Kollegen aus Schwäbisch Gmünd, der mit massiver Werbepräsenz Mandanten in eben jenem Rechtsgebiet fischt, außergerichtlich gerne ordentlich Gebühren nimmt um dann im streitigen Verfahren nichtmal für einen TV zu sorgen?
Sie wurden, so es sich um den werten Herren handeln würde, bei Ihrem Termin leider nicht Zeuge eines einmaligen „Ausrutschers“, dafür ist der Herr mehr als bekannt. Da er auch für „Entfernung für Rufmord auf Bewertungsportalen“ um Mandate wirbt, sehen wir von namentlicher Nennung lieber ab. Gerichtsdokumente die dieses Vorgehen beweisen gibt es aber reichlich. Mittels einer an Sie gerichteten ABM wird er sich sicherlich nicht outen. Könnte ja einen tatsächlichen Gerichtstermin nach sich ziehen…;)
Beste Grüße!
Wir kennen keinen „werten Kollegen“ aus der schwäbischen Provinz Schwäbisch Gmünd, der Abgemahnte in Filesharing-Fällen und Abmahnungen vertritt. Was wir wissen: Der Gründer der ersten Waldorfschule – Emil Molt – wurde in Schwäbisch Gmünd geboren. Er war aber kein Anwalt und ist seit 1936 tot. Er kann es also nicht gewesen sein.
Meinen Sie den? abmahnungs-abwehr.de