Wer ein Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt wahrnimmt, muss davon ausgehen, dass dieses kostenpflichtig ist. Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Kostenpflicht und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen. Dies entschied nun das AG Steinfurt (Urteil v. 13.02.2014, Az.: 21 C 979/13).
Individuelles Beratungsgespräch geführt
Dem Urteil zu Grunde lag der Sachverhalt, dass sich ein Abiturient bei einem Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten einer Zulassungsklage für ein Studium informierte. Das Beratungsgespräch dauerte etwa 35 Minuten und ging auf den konkreten Einzelfall ein. Die in Rechnung gestellte Gebühr für die Erstberatung wollte der Mandant aber nicht bezahlen. Er sei von einem kostenlosen Informationsgespräch ausgegangen. Der Rechtsanwalt klagte auf Zahlung der Erstberatungsgebühr.
Keine kostenlose Beratung
Das Gericht gab dem Rechtsanwalt Recht. Es sei stets von einer entgeltlichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes auszugehen. Mit einer kostenlosen Tätigkeit dürfe nicht gerechnet werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es sich um individualisierte Beratung handele. Hätte der Mandant eine kostenlose Beratung gewünscht, so hätte er dies deutlich vor der Beratung zum Ausdruck bringen müssen. Dies ist hier aber nicht geschehen.
Keine Pflicht auf ausdrücklichen Hinweis der Entgeltlichkeit
Der Anwalt habe keine Pflicht, seinen Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen. Letztere ergibt sich bereits aus dem Gesetz.
Professionelle Dienstleistung muss selbstverständlich bezahlt werden
Ein absolut richtiges Urteil. Bei der anwaltlichen (Erst-)Beratung handelt es sich um eine professionelle Dienstleistung, die selbstverständlich wie jede andere Dienstleistung auch bezahlt werden muss. Der schlichte Einwand, man sei davon ausgegangen, ein Informationsgespräch sei kostenlos, kann daran natürlich nichts ändern.
Bernd, das Brot sagt:
http://youtu.be/STr_flCNRsY?t=1m19s
Bei manchen Anwälten kommt es erst garnicht zum ersten Beratungsgespräch, sondern es erfolgt direkt eine Beauftragung, selbst bei der Beauftragung findet auch keine tatsächliche Beratung statt, daher ergibt sich auch keine Dienstleistung, die dann bezahlt werden muss. Die Dienstleistung ergibt sich erst dann, wenn die Anwälte mit den anderen Parteien kommunizieren sollen/müssen. Die Anwälte sind in vielen Augen nicht das was sie sind, daher haben Anwälte auch einen schlechten Ruf und die Abmahnanwälte befeuern auch noch das zusätzlich. Anwälte haben das unterste Niveau in den letzten 20 Jahren erreicht und sind schlicht einfach nicht mehr vertrauenswürdig. Da ist nun nur noch mehr Schein als Sein geblieben!
P.S.:>>Professionelle Dienstleistung<< Schon der Begriff ist eher amüsant. Da kriegt man(n) bei einer professionellen Hostesse fürs Erstgespräch deutlich mehr Dienstlestung als bei Anwälten!
Bei manchen Anwälten kommt es erst garnicht zum ersten Beratungsgespräch, sondern es erfolgt direkt eine Beauftragung, selbst bei der Beauftragung findet auch keine tatsächliche Beratung statt, daher ergibt sich auch keine Dienstleistung, die dann bezahlt werden muss. Die Dienstleistung ergibt sich erst dann, wenn die Anwälte mit den anderen Parteien kommunizieren sollen/müssen. Die Anwälte sind in vielen Augen nicht das was sie sind, daher haben Anwälte auch einen schlechten Ruf und die Abmahnanwälte befeuern auch noch das zusätzlich. Anwälte haben das unterste Niveau in den letzten 20 Jahren erreicht und sind schlicht einfach nicht mehr vertrauenswürdig. Da ist nun nur noch mehr Schein als Sein geblieben!
P.S.:>>Professionelle Dienstleistung<< Schon der Begriff ist eher amüsant. Da kriegt man(n) bei einer professionellen Hostesse fürs Erstgespräch deutlich mehr Dienstleistung als bei Anwälten!
Dann lösen Sie Ihr Rechtsproblem doch mit Wikipedia und Google.
Es ist leider erschreckend, wie viele Leute davon ausgehen, dass die erste Beratung generell kostenlos sei…
Meistens kommen diese Leute dann tatsächlich mit einem Wikipedia-Ausdruck
Es ist leider erschreckend, dass viele Anwälte zum Advokat des Teufels werden…
Dann lösen Sie ihren Mandanten-Mangel durch den Abmahnwahnsinn wie Herr Urmann und werden Abmahnwalt.
Dann lösen Sie ihren Mandanten-Mangel durch den Abmahnwahnsinn wie Herr Urmann und werden Abmahnanwalt.
P.S.: Man hätte wenigstens darauf hinweisen sollen, dass die Erstberautng etwas kostet und gehört zum guten Ton bei den Anwälten, dachte man zumindest bis Heute und somit verschweigen die Anwälte die Kosten durch so ein blödsinniges Urteil. Selbst Handwerker machen rchtzeitig einen Kostenvoranschlag bevor sie loslegen können/dürfen.
Der Knackpunkt liegt darin, dass jedermann selbstverständlich bei allen anderen Branchen für eine Leistung bezahlt – nur bei Anwälten soll etwas anderes gelten?
Im Übrigen kann auch der Kunde / Mandant fragen, was etwas kostet – ist im Laden genauso…
Ich glaube nicht, dass der Teufel einen Anwalt braucht 😉
Aber der Knackpunkt ist hier auch, dass die Handwerker oder Verkäufer auf Unverbindlickeiten hinweisen, während die Anwälte auf Verbindlichkeiten pochen. Die Dienstleistung eines Anwalts wäre auch, dass man dem Mandanten das nett und zuvorkommend sagt: “ Ach so, Sie möchten, dass ich Sie berate, dann macht das 600 Taler die Stunde!“
In Super- oder Elektromärkten sagt der Verkäufer bei einer Beratung doch auch nicht: „Sie müssen für mein verbindliches Beratungsgespräch an der Kasse ein Extra-Trinkgeld bezaheln.“
Nun doch, siehe z. B. NSU-Prozess oder Herr Urmann braucht nun selbst einen Anwalt (Advocatus Diaboli).
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/urmann-versaeumt-prozess-in-potsdam/1046855/urmann-versaeumt-prozess-in-potsdam.html