Das Internet soll gläsern werden, so auch die Wohnzimmer der Hartz-IV-Empfänger, die Internethandel betreiben und sich damit ein Zubrot verdienen.
Damit sich die Hartz-IV-Empfänger nicht zuviel Brot dazu verdienen, soll nun eine gesetzliche Grundlage her, die die Überwachung der Online-Aktivitäten der Hartz-IV-Empfänger legalisieren soll, so der Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit. Wie das Vorhaben in technischer Hinsicht umgesetzt werden soll und welche Daten „ausgespäht“ werden sollen, darüber gibt es noch keine konkreten Angaben.
Das Vorhaben dürfte aber sicherlich zu Konflikten mit bereits bestehenden Gesetzen führen.
Zitat:“Damit sich die Hartz-IV-Empfänger nicht zuviel Brot dazu verdienen…“
Zitat-Ende.
Das ist geschmacklos: Was sollen ALG II-Bezieher mit zuviel Brot, wenn schon die Butter vom Brot genommen wird?
P.S.: Was ist mit Politikern (Diäten, Nebenverdiensten und Co.)? Wo bleibt da die gesetzliche Grundlage? Manchmal hat der Gesetzgeber schon einen sarkastischen Unterton entwickelt!