Armee von Löschexperten bei Google

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 Das vom EuGH anerkannte „Recht auf Vergessen“ schlägt weiterhin hohe Wellen. Auch unsere Kanzlei erreichen täglich zahlreiche Anfragen, den (vermeintlich) bestehenden Anspruch gegen den Suchmaschinen-Giganten Google durchzusetzen. Noch ist allerdings völlig unklar, wie Google mit den ganzen Löschungsanträgen umgehen wird. Übereinstimmenden Medienberichten zu Folge dauert es noch mehrere Wochen, bis Google ein entsprechendes Antragsverfahren entwickelt hat. Ein von uns erstelltes Muster zum Löschungsantrag ist hier abrufbar.

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Googles Kapitulation vor der Masse an Löschungsanträgen?

Google hat noch nicht endgültig entschieden, wie mit den Löschungsanträgen umgegangen werden soll. Nach den Kriterien des EuGH muss in jedem konkreten Einzelfall eine Abwägung durchgeführt werden. Bereits jetzt ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von unberechtigten Löschungsanträgen gestellt werden, um unliebsame Einträge schnell aus dem Internet-Gedächtnis entfernt zu bekommen. Negative Einträge und unliebsame Artikel, beispielsweise über Straftaten oder andere Skandale, könnten so im Windschatten der allgemeinen Hysterie schnell verschwinden. Die Gelegenheit dafür scheint günstig. Es ist höchst zweifelhaft, wie Google eine derartig aufwändige und zeitintensive juristische Abwägung überhaupt bewerkstelligen soll. Sicherheitshalber könnte Google viele beanstandete Links einfach löschen.

Löschungsanträge in jedem Land unterschiedlich zu beurteilen

Da das Urteil in allen 28 Mitgliedsländern der EU gilt, ist davon auszugehen, dass Löschungsanfragen aus allen Mitgliedsländern auf Google eingehen werden. In allen möglichen Sprachen. Mit den ganzen rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Landes. Das klingt nach extrem viel Arbeit für die Google-Mitarbeiter – und nach einer neuen Armee von Löschexperten.

Internationale Auswirkungen des Google-Urteils völlig unklar

Wir werden immer wieder gefragt, welche konkreten Auswirkungen das Urteil auch auf internationaler Ebene hat. Zuletzt fragte die New York Times London nach unserer rechtlichen Einschätzung zu dieser Thematik. Die internationalen Auswirkungen sind jedoch noch völlig unklar. Das Urteil gilt zunächst nur für die Mitgliedsstaaten der EU. In den USA dagegen gelten ganz andere Grundsätze. Das europäische Verständnis hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind dort völlig fremd. Allerdings wird es auch dort Löschungsanträge geben, inspiriert durch die europäische Rechtsprechung.

FA Gulden, LL.M.

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Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins