Autoplay-Funktion bei Facebook
Neuerdings starten Videos bei Facebook automatisch. Für viele Nutzer ist das extrem ärgerlich. Denn dadurch wird der mobile Datenverkehr erhöht und das monatliche Surfvolumen kann drastisch schrumpfen. Ist diese Autoplay-Funktion rechtlich überhaupt zulässig?
Nutzer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich
Der Nutzer ist selbst umfassend dafür verantwortlich, welche Seiten im Internet von ihm aufgerufen werden. Ihm obliegt die Kontrolle, ob und wie viel Datenvolumen durch seine Tätigkeit verbraucht wird. Diese Obliegenheit kann er nicht auf Dritte übertragen. Es gilt hier das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.
Nutzungsbedingungen von Facebook werden bei Anmeldung akzeptiert
Durch die Anmeldung und das Einloggen bei Facebook werden die Nutzungsbedingungen der Plattform akzeptiert. Der Nutzer weiß also – oder sollte es zumindest wissen – dass auf der Plattform die Autoplay-Funktion genutzt wird.
Automatisches Abspielen nicht verboten
Das automatische Abspielen von Videos ist grundsätzlich nicht verboten. Rechtlich relevant wird es erst, wenn verbotene und rechtsverletzende Inhalte automatisch geladen werden würden.
In rechtlicher Hinsicht ganz gewöhnliche Anzeigen
Bei den bewegten Bildern handelt es sich rechtlich um nichts anderes als um eine ganz normale (Werbe-)Anzeige. Solche gewöhnlichen Anzeigen sind in rechtlicher Hinsicht völlig unbedenklich – jedenfalls solange diese als Werbung deutlich erkennbar ist.
Ärgerlich aber rechtlich zulässig
Die neue Autoplay-Funktion bei Facebook ist zwar für viele Nutzer sehr ärgerlich, vor allem wenn unbekannter Weise das Datenvolumen schnell ausgeschöpft wird. In rechtlicher Hinsicht bestehen aber keine Bedenken. Da hilft nur, entweder die Autoplay-Funktion zu deaktivieren oder komplett auf Facebook zu verzichten.
Stoll Ass.iur, RA,FA Gulden