Baukastenschreiben mit Lücken kostet 750,00 EUR

Abmahnschreiben 750,00 EURUnser Mandant rieb sich verwundert die Augen. Er soll eine Abmahnung erhalten haben, aber bösartiger Weise nicht darauf reagiert haben. Ein Abmahnschreiben war ihm nicht bekannt. Er schickte seine Frau in die Garage, die sollte dort das Altpapier durchwühlen. Fehlanzeige!

Wenn man sich das Erinnerungsschreiben des Kollegen etwas genauer anschaut, fällt auf, dass er scheinbar selber nicht weiß, von wann die fragliche Abmahnung stammen soll. Im Betreff und im Text steht nur „Unsere Abmahnung vom“ und folgt das Nichts. Sofort kommt einem die Unendliche Geschichte in den Sinn. Das alles verschlingende Nichts.

Ich habe kein Problem damit, dass ein vorgefertigtes Baukastenschreiben verwendet wird. Dass man für ein und dasselbe Schreiben tausendfach verwandt eine 1,3er Gebühr statt eine 0,3er Gebühr (einfaches Schreiben) gemäß den meisten Gerichten verlangen kann, finde ich nach wie vor sehr diskussionswürdig. Dann aber bitte auch komplett und richtig ausgefüllt.

Lücken für 750,00 EUR das Stück sind verdammt teuer und nicht akzeptabel.

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.