Beim Oralsex gefilmt – Was tun, wenn der Schuss nach hinten losgeht?

Der Wonnemonat Mai lässt Frühlingsgefühle aufkommen! Nicht anders zu erklären ist die Tatsache, dass wir allein in der letzten Woche gleich drei Anfragen von Personen bekamen, die beim Oralsex gefilmt wurden und deren Filme nun im Internet abrufbar sind – ohne deren Einwilligung versteht sich.

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Man mag darüber schmunzeln, aber für die Abgebildeten hört der Spaß mit der ungewollten Weiterverbreitung der intimen Filme selbstverständlich auf. Die Einwilligung, sich beim Sex filmen zu lassen, berechtigt den Filmenden nicht zur Weiterverbreitung der selbst gedrehten Sexfilme – ganz im Gegenteil. Der Filmer kann sich sogar strafbar machen wegen der Verbreitung von Pornografie. Betroffene sollten den Filmer zur Unterlassung auffordern und notfalls strafrechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Na, da hat sich der Gang zum Anwalt ja echt gelohnt. Eine tolle Idee, mal die deutschen Staatsanwälte auf die (deutschen) Porno-Filmchen auf youporn.com loszulassen – da werden die froh und dankbar sein für die Anregung, und bis zu den ersten Verhaftungen ist es bestimmt nur noch eine Frage der Zeit.

  2. Bestraft werden soll derjenige, der die Filme verbreitet und der gefilmten Person schaden möchte. Plattformen wie Youporn und Co sollen lediglich die Filme entfernen, sofern keine Einwilligung zur Verbreitung vorlag.

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