Wir werden immer wieder gefragt, welche Bewertungen auf Yelp gelöscht und welche Links aus den Google Suchergebnissen beseitigt werden können. In abstrakter Hinsicht ein schwieriges Unterfangen, den Mandanten dies zu erklären. Daher einige Beispiele aus den letzten Wochen zu Löschanträgen bei Google und Löschaufforderungen gegenüber Yelp, die wir für unsere Mandanten auf den Weg gebracht haben:
Yelp:
Negativbewertungen über Fitnessstudios: hier werden immer wieder unwahre Tatsachen über den baulichen Zustand der Studios und die angebotenen Kurse sowie die Betreuung der Kunden getätigt. Diese Äußerungen wurden bspw. in einem Fall gleich in insgesamt drei weiteren Bewertungsportalen getätigt. Allesamt gelöscht
Yelp:
Negativbewertungen über Beauty-Salon. Hierbei wurden unwahre Tatsachen über die Qualität der Dienstleistung der Mandantin getätigt. Bislang teilweise gelöscht
GGR ./. Yelp:
in eigener Sache: Negative Bewertung einer Anwaltskanzlei: Hierbei wurden unwahre Tatsachen über die angebotene Dienstleistung getätigt. Gelöscht.
Gegenüber Google:
Google: insgesamt drei Einträge wegen unmittelbare Nähe zu illegalem Waffenhandel. Löschung erfolgreich
Plagiatsvorwürfe in einer medizinischen Dissertation. Sachverhalt spielt ab 2006. Verfahren läuft. Google verlangt weitere Informationen.
Google: mehrere Einträge wegen Scientology-Nähe. Sachverhalt in den 1980er Jahren. Löschung erfolgreich.
Google: Eintrag wegen angeblicher Scientology-Nähe. Klageverfahren läuft.
Tatsächlich hängt der Erfolg einer Löschungsaufforderung von dem Umständen des Einzelfalles ab, wie es immer so schön heisst. Wir haben in der Zwischenzeit jedoch Mittel und Wege gefunden, die Verfahren derart zu beschleunigen, dass die Mandanten auch in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen.