Bewertungsportale – Wer denkt ihr, dass ihr seid?

Ich bin kein Freund von Bewertungsportalen. Zu groß ist die Missbrauchsgefahr, zu viel emotionaler Informationsmüll wird dort abgeladen. Zur Entscheidungsfindung sind Bewertungsportale für mich persönlich nicht hilfreich.

ABER: Es darf ja bewertet werden. Alles schön und gut. Alles Meinungsfreiheit?!

Nicht ganz. Die Unternehmen und Dienstleister, die dort zur Zielscheibe werden, sind de fakto machtlos.

Die Bewertungsportale verdienen ihr Geld damit, dass Unternehmen und Dienstleister – auch gegen ihren Willen – bewertet werden dürfen.

 

Bisher gibt es noch keine Vorabprüfungspflicht für die Portalbetreiber – das muss sich ändern.

 

Erst mit Kenntnisnahme des Rechtsverstoßes sind die Portale verpflichtet, die rechtswidrigen Bewertungen zu entfernen. In vielen Fällen ist der Reputationsschaden für die Dienstleister und Unternehmen dann aber schon eingetreten. Irreparabel. Da hilft auch ein Gegenkommentar nichts.

Das wird gerne übersehen.

 

Daher fordere ich einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ein, der die Portalbetreiber verpflichten soll, die Daten der Bewerter auch dann herauszugeben, wenn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt.

 

Diese Verletzungen haben meist viel fatalere Folgen als eine Beleidigung. Bisher kommen die Opfer nur an die Daten der Täter, wenn eine Straftat vorliegt. Dass muss sich ändern.

Was sagen die Bewertungsplattformen?

Alles rechtens! Ja. Was denn auch sonst? So ist es auch profitabel. Alles veröffentlichen und nichts prüfen. Prüfen kostet Zeit und Geld. Lieber ein paar scheinheilige AGB verfassen

ala: Der Bewerter verpflichtet sich nur die Wahrheit zu sagen….bla, bla, bla.

Das wird in Zukunft zu untragbaren Folgen für die Bewertenden führen, da eine Rufschädigung im Internet existentielle Folgen für die bewertenden Unternehmen und Dienstleister haben wird.

 

Aus diesem Grunde werde ich mich auch dafür einsetzen, dass die Bewertungsplattformen bei offensichtlichen Rechtsverletzungen mit Freischaltung der Bewertung haftbar gemacht werden können. Ebenso wenn keine Verifizierung des Bewerters stattgefunden hat.

 

So, liebe Bewertungsportalbetreiber. Denkt ihr, dass ihr auch noch sein könnt, wenn ihr vorab prüfen und abwägen müsst? Wäre das nicht fair?

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

Ein Kommentar

  1. Und was wenn die Bewertungsportale per Gesetzt verpflichtet wurden vorab zu prüfen? Dann wird der Betreiber sich halt einen Standort im „Ausland“ suchen, wo eine derartige Regelung nicht existiert. (sieht man ja schön an den Download- und Streamingplatformen, wie gut die Gesetze da greifen und wie lange ein vermeintlicher „Erfolg“ gegen selbige anhält).
    Aber von mir aus können Sie auch wetierhin an den Symptomen herumdoktern, wenn Sie Ursachen dafür nicht in den Griff bekommen, dann ist jede weitere Bemühung nur eine Entscheidung zw. mehreren möglichen „Kollateralschäden“ und wird NIE eine sinnvolle Lösung hervor bringen!

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