Der BGH hat nun ausgesprochen, was wir seit Jahren in etlichen Verfahren vorgetragen haben: Keine Haftung für die volljährigen Kinder, wenn diese saugen was das Zeug hält und die Eltern keine Ahnung haben, was die Sprösslinge da überhaupt die ganze Zeit vor dem PC treiben. Wir sind guter Hoffnung, dass nun auch die Instanzgerichte bundesweit die Abmahner abwatschen werden, wenn dies der Sachverhalt entsprechend hergibt. Ein guter Start ins neue Jahr!
BGH – BearShare – Keine Haftung für volljährige Kinder – keine Kohle für Abmahner

Richtig so.
Aber: In der Überschrift steht BearShare. Gibt es das immer noch? Das war ja sogar zu meinen aktiven Zeiten im Filesharing gleich beim Start mit einer Abmahnung gleichzusetzen. Frage mich ohnehin, wer diese Programme allesamt noch benutzt, außer, man möchte legale Daten sharen.
Das ist richtig. Die Grundsätze des Urteils sind aber auf alle Filesharing-Fälle anzuwenden. Die Tauschbörsen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit.