Als Sportler und Fitnessstudiomitglied natürlich ein Sache, die auch mich brennend interessiert. Der Kollege Dosch hat bereits umfassend über das erfreuliche Urteil des BGH auf seinem Blog berichtet. Bestätigt wurde, dass eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten in Ordnung geht. Die Anforderungen an die Möglichkeiten einer Kündigung durch das Mitglied wurde hingegen gelockert. Wer krank ist oder einen sonstigen wichtigen Grund vorweisen kann, der ein weiteres Training in dem Studio unzumutbar macht, kann vorzeitig kündigen, so im Urteil des BGH
Die wichtigsten Errungenschaften:
– Kündigung aus wichtigem Grund darf im Vertrag nicht unangemessen eingeschränkt werden
– Vorlage eines einfache, ärztlichen Attests ist ausreichend
Weiterhin ein frohes Training!