BGH: Kündigung Fitnessstudio-Vertrag? Kein Problem mehr!

Als Sportler und Fitnessstudiomitglied natürlich ein Sache, die auch mich brennend interessiert. Der Kollege Dosch hat bereits umfassend über das erfreuliche Urteil des BGH auf seinem Blog berichtet. Bestätigt wurde, dass eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten in Ordnung geht.nnim_02 Die Anforderungen an die Möglichkeiten einer Kündigung durch das Mitglied wurde hingegen gelockert. Wer krank ist oder einen sonstigen wichtigen Grund vorweisen kann, der ein weiteres Training in dem Studio unzumutbar macht, kann vorzeitig kündigen, so im Urteil des BGH 

Die wichtigsten Errungenschaften:

– Kündigung aus wichtigem Grund darf im Vertrag nicht unangemessen eingeschränkt werden

– Vorlage eines einfache, ärztlichen Attests ist ausreichend

Weiterhin ein frohes Training!

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins