Bildung einer kriminellen Vereinigung bei Aufruf zu Protesten – spinnen die Spanier?

anarchy_flecktarnSpaniens rechte Regierung sieht sich seit geraumer Zeit ob der harten Sparmaßnahmen massiven Demonstrationen und anderen Protestformen ausgesetzt. Stadtplatzbesetzungen, Generealstreik und Schülerproteste halten das Land im Atem. Einem Bericht des Online Magazins Telepolis zur Folge, will die Regierung mit einer Verschärfung des Strafgesetzes darauf reagieren. Ziel ist es, diejenigen zu bestrafen, die im Internet, über Soziale Medien oder anderen Medien zu Protesten gegen die Regierung aufrufen, die „ernsthaft den öffentlichen Frieden stören“. Der Straftatbestand lautet dann Bildung einer kriminellen Vereinigung, der mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren Gefängnis geahndet werden soll.

Diese drastischen Strafen seien notwendig, um den „Straßenterrorismus“ der „Antisystem-Kollektive“ zu bekämpfen. Von diesen Aufwieglern ginge eine „Spirale der Gewalt aus“ und der Kampf würde mit Techniken der „Stadtguerilla“ durchgeführt werden.

Wenn man diese Aussagen liest, kann es einem angst und bange werden. Aufgrund des dort scheinbar herrschenden Bürgerkriegs sollte man seine Spanienurlaubspläne erst einmal auf Eis legen.

Spaniens Regierung versucht, mit den klassischen Mitteln einer Diktatur sein Volk mundtot zu machen. Bereits Drohungen und einschüchternde Verhaltensweisen – sehr dehnbare Begriffe – sollen strafrechtlich verfolgt werden können. Mit demokratischen Prozessen hat dies nichts mehr zu tun. Der arabische Frühling hat gezeigt, wenn es im Volk rumort, dieses auch unter Androhung von Strafe nicht mundtot zu bekommen ist.

Von Tobias Röttger

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