Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gab aktuell bekannt, dass ab 2015 Polizisten im Einsatz landesweit mit sog. Body-Cams ausgerüstet werden, die Videoaufnahmen von den Einsätzen der Polizisten aufzeichnen. Dadurch sollen präventiv Gewalttaten verhindert werden und zugleich Beweise gesichert werden, wenn es dennoch zu Gewalttaten kommen sollte. In der Praxis habe sich der Testeinsatz bereits bewährt, so ein Sprecher des Ministeriums.
Das Projekt ist sicherlich geeignet, die Polizisten im Einsatz zu schützen.
Rechtlich dürfte der Einsatz der Schulterkameras auch keine Probleme bereiten, wenn die Persönlichkeitsrechte der Abgefilmten gewahrt bleiben. Im Grunde kann jeder – auch Unbeteiligte – in den Blickwinkel einer solchen Body-Cam gelangen, der zufällig bei einem Einsatz der Polizisten zugegen ist.
Aus diesem Grunde unterliegt der Einsatz der Kameras wichtigen Einschränkungen.
- es darf nicht ohne Grund gefilmt werden, sprich: es Bedarf eines konkreten Anlasses (bspw. Streitschlichtung)
- es muss erkannbar sein, dass Videoaufnahmen durchgeführt werden (bspw. Uniform mit entsprechendem Hinweis)
- unmittelbare Löschung der Aufnahmen, wenn keine Strafverfolgung erfolgt
Werden diese Kriterien eingehalten dürfte der Einsatz der Kameras zulässig sein.
Eine anlasslose Filmerei wäre hingegen unzulässig. Ebenso die Aufzeichnung von Stimmen, da hierfür noch eine gesetzliche Grundlage fehlt.
Finde ich grundsätzlich gut. Der Klassiker ist es ja, die Polizei zu provozieren und dann zu filmen, wenn diese eingreift. Dadurch entsteht das Bild der Prügel-Polizei oder aktuell des Hundemörders. Nur legitim, das nun der Gegenbeweis geführt werden kann.
Das ist Blödsinn. Es wie in den USA zu behandeln macht mehr Sinn. Es sollte vor allem um den Schutz vor Prügelpolizisten gehen.
Also: Kameraläuft immer, der Inhalt kommt auf einen unparteiisch überwachten Server, der mehrteilige Schlüssel bei mehreren Personen und das ganze wird nach einer festzulegenden Frist gelöscht(oder nicht, Leiche taucht erst nach 5 Jahren auf und Polizisten sind verdächtig).
Auf Manipulation der Aufnahme steht Strafe, bei verschwundenen Aufnahmen können sich beteiligte Polizisten nicht gegenseitig entlasten.
Sonst geht es so wie in Ggöttingen wo der Richter de Verteidiger anmacht weil der zufällig erhaltene Polizeivideos nicht vor dem Verfahren offengelegt hatte, sondern erst nachdem der Polizist eine Falschaussage machte(Zwei Rothaarige auf derselben Demo, der nicht involvierte wird angeklagt).
Prügelpolizisten. Wenn ich das schon höre. Die Polizei ist mittlerweile dermassen im Deeskalationswahn, dass man meinen müsste, dass die Jungs bald Hundewelpen und rosa Zuckerwatte verteilen. Für die Eskalation sind in 99.9% der Fälle die Demo-Event-Sensations-Betroffenen.