Langer erntete dafür einen Shitstorm.
Aber auch Böhmermann bekam sein Fett weg.
Man warf ihm vor, dass er als Medienjunkie eigentlich wissen müsse, was ungefragt getwittert werden darf und was nicht. Tut er aber offensichtlich nicht. Er ist also dahingehend genauso „doof“ wie andere User auch.
Ich muss den armen Jan Böhmermann daher zunächst in Schutz nehmen. Die meisten Social Media Nutzer wissen eben nicht, was erlaubt ist und wann die Grenzen des Immaterialgüterrechts überschritten werden. Nein.
By the way:
Die mediale Anprangerung Langers, die Böhmermann in der causa initiiert hat, bietet selbstverständlich noch genug Nährboden für berechtigte Folgepost.
Fakt ist, dass aus solchen Geschehnissen – also einer Abmahnung wegen eines derartigen Tweets – kein Geschäftsmodell entstehen darf. Missbrauch muss verhindert werden, ohne jedoch das Urheberrecht aufzugeben. Das ist klar.
Böhmermann vermarktet sich auf Twitter, also muss er sich dem geltenden Recht unterwerfen, auch wenn das derzeit genauso sexy ist, wie der vollgepisste Deutschlandliebhaber auf dem Rostock-Lichtenhagen-Foto.
Das ungefragte Twittern des Rostock-Lichtenhagen-Foto stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Heute und auch morgen. Da wird keine Reform dieser Welt etwas daran ändern. Und das ist richtig so.
Wer bietet konkrete Lösungen?
Bisher keiner.
Auf europäischer Ebene gibt es einen offenen Fair-Use Vorschlag zum Urheberrecht, der sich in Teilen sehen lassen kann, der uns aber im angepissten Fall nicht weiter bringt. So soll die Verwendung kleiner Teile eines Werkes ebenso erlaubt sein, wie die Verwendung eines Werkes, wenn dabei ein neues Werk entsteht oder die breite Öffentlichkeit nach der Information lechzt.
Trifft alles nicht zu, auch wenn der liebe Jan 150 K Follower auf Twitter hat. Getwittert wurde das ganze Bild.
Ich höre wieder die Rufe nach der Vogelfreiheit in der Social Media Welt. Da ist was dran. Es gäbe möglicherweise keine Rechtsstreitigkeiten mehr. Der Preis dafür könnte teuer werden für die Allgemeinheit.
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk vollständig und ungefragt nutzt, den sollte der Urheber auch ansprechen dürfen. Wer hindert die ganzen Jans auf dieser Welt daran, den Urheber anzufragen und um Erlaubnis zu bitten?
Der Hebel, der bei solchen Abmahnungen anzusetzen ist nennt sich Streitwertbegrenzung. 500 Euro – das dürfte in den meisten Fällen ausreichen, um den windigen Abmahnanwälten, die es ja geben soll, das Geschäft von vornherein zu vermiesen. Hierzu brauchen wir aber keine starre gesetzliche Regelung. Das kann alles über die Rechtsprechung entwickelt werden.
Wir müssen uns auch frei machen von weiteren, starren Gesetzesregelungen alà: Bild getwittert – kostet 50 Euro. Bild auf Facebook hochgeladen – kostet 48 Euro….Bullshit.
Verstöße wie der vorliegende können derzeit nur im Einzelfall angemessen und im schlimmsten Fall durch die Gerichte entschieden werden. Wir brauchen eine dynamische Rechtsprechung, die sich den Entwicklungen der medialen Welt anpasst und auch anpassen kann im Gegensatz zu den langwierigen Gesetzgebungsverfahren. Das bedeutet ein Höchstmaß an Verantwortung für die gegenwärtige Justiz und auch die Anwaltschaft. Sicherlich. Dennoch sehe ich aktuelle keine andere Möglichkeit, diesem Konflikt zu begegnen. Neue Gesetze werden uns künftig helfen müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Den Königsweg habe ich auch noch nicht entdeckt.
Wie wäre es mit einer Social-Media Klausel, die den Urhebern Unterlassungsansprüche zugesteht, aber keine Kostenersattungsansprüche, wenn die Werke nur privat genutzt werden?!
Wir müssen darüber diskutieren. Zusammen und nicht gegeneinander.
Zur Ausgangsfrage:
Wer ist der Böse?
Wohl niemand und alle. Zielführend wäre es, den Diskurs künftig gemeinsam zu gestalten. Auch das bringt Follower und Aufträge.
Nicht gelöst ist damit die Rechte Weitergabe gegenüber den Social Media Unternehmen. Diese dürfen nach jetziger Lage durch User hochgeladene Werke nach Gutdünken weiter vermarkten.
Warum sollten Twitter fb und Co von einer Praxis, die ihnen Umsätze generiert abrücken.
Diese sind ja keine altruistischen Fördervereine sondern eher an Gewinnmaximierung interessiert.
Das andere Problem ist die Entrechtung des Urhebers in Hinblick auf die Nutzungserlaubnis. Unerträglich die Vorstellung, dass sich Ewiggestrige für ihre Hetzerei ungefragt bei Bildern von Bootsflüchtlingen bedienen.
Richtig, Fotograf. Da müssen wir uns noch was einfallen lassen hinsichtlich der kommerziellen Nutzung oder besser der Gesetzgeber. Problem: Der Gesetzgeber ist von der Materie noch weiter entfernt als die Gerichte in Deutschland.
Ich bin ein einfacher Ingenieur und kein Jurist, aber für mich wäre es IMMER klar gewesen, dass man ein fremdes Bild nicht so einfach verwenden darf. Selbst wenn man das Bild via Twitter weitergibt: Eine Quellenangabe gehört in jedem Fall dazu.
Ja, das sehe ich auch so und das dürfte jedem Laien klar sein.
Und die Quellenangabe reicht in der Regel nicht, um die VÖ zu legitimieren.
wer ist der Böse?
ok. ihre antwort lautet: Wohl niemand und alle
das ist naiv. dann ist die politesse auch die böse, die dem falschparker ein knöllchen ansteckt?
sie sind jurist? können sie mal runter kommen von ihrem kalten theorie-thron? ich wurde übergangen. ich hätte das nie für so einen albernen tweet verkauft. diesen inhaltlichen aspekt übergehen sie einfach. es geht aber nicht immer nur ums geld.
so. sie können mir gern mailen. hier werde ich nicht weiter lesen.
n schönen abend noch
martin langer
Guten Abend Herr Langer, jetzt wollte ich schon nach Hause fahren und da sehe ich ihren unmütigen Kommentar. Herr Langer, ich bin ganz bei ihnen, wie sie meinem Artikel entnehmen können. Es liegt ein klarer Verstoß vor. Ich wage hinzu einen Ausblick in die Zukunft. Bitte lesen Sie nochmals den ganzen Text. Aktuell sehe ich Herrn Böhmermann als Bösewicht. Sofern das missverständlich formuliert gewesen sein sollte, bitte ich dies zu entschuldigen. Da das nun geklärt sein dürfte fahre ich nun nach Hause. Meine Tochter hat Zahnschmerzen.