Es gibt kein Gesetz, das den Einsatz von Bots verbietet.
Bei den Social Bots handelt es sich schließlich um Computerprogramme, die eingesetzt werden, um menschliches Verhalten in sozialen Netzwerken massenhaft vorzutäuschen.
Rechtlich stellt sich bei dem Einsatz von Bots die Frage nach dem „Wie“. Wie werden die Inhalte verbreitet, nicht jedoch welche. Äußerungen, die etwa als Schmähkritik nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sind unabhängig vom Kommunikationskanal rechtswidrig. Das Gleiche gilt natürlich für strafbare Inhalte wie Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzungen.
Parteien müssen sich – wie jeder andere auch – an die allgemeinen Gesetze halten.
Bots können so programmiert werden, dass Meldungen in tausendfacher Ausführung verbreitet werden oder so, dass automatisch auf gewisse Schlagworte reagiert wird. Auf diese Weise kann der Eindruck entstehen, dass bestimmte Meinungen von besonders vielen Menschen vertreten werden oder dass einzelne Nachrichtenmeldungen von vielen Menschen als teilenswert erachtet werden. Im US-Wahlkampf nahm der Einsatz dieser Programme erhebliche Ausmaße an: Nach einer Studie stammten ein Drittel der pro-Trump-Posts und ein Viertel der pro-Clinton-Posts nach dem zweiten TV-Duell nicht von Menschen, sondern wurden von Computerprogrammen generiert.
Es ist naheliegend anzunehmen, dass die US-Wahl entscheidend von den eingesetzten Bots beeinflusst wurde. Das könnte auch in Deutschland geschehen.
Für Parteien gibt es hinsichtlich des Einsatzes von Bots zunächst keine rechtlichen Besonderheiten oder Privilegierungen. Diese genießen zwar eine durch Art. 21 GG gewährten Sonderstatus, der etwa bei der Frage des öffentlichen Interesses zu berücksichtigen wäre. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie privatrechtliche Vereinigungen sind und daher im Privatrechtsverkehr keine besonderen Rechte geltend machen können. Auch Parteien müssen sich an die Nutzungsbedingungen der Plattformen halten. Nutzen sie Social Bots und verstoßen damit gegen die AGB des jeweiligen Netzwerks, kann dies jedoch zu einer Strafbarkeit führen. Dies dürfte vielen Politikern bisher ein Geheimnis gewesen sein…
Wie dem auch sei. Wir sollten uns mit dem Gedanken anfreunden, dass Bots immer stärker Einzug halten werden in unseren Alltag. Hierzu zählt auch die Politik.
Bots und Social Bots werden die Kommunikation in der Zukunft prägen. Die Parteien sollten dringend darauf achten, dass sie das Umfeld und die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, in dem die Bots eingesetzt werden sollen. Kommt es hier bspw. zu Verstößen gegen AGB von Diensteanbietern, so kann dies verheerende Folgen haben.
Abschließender Rat zum Einsatz von Social Bots
Der Einsatz von Bots bietet ungeahnte Möglichkeiten im Wettbewerb und in der Kommunikation. Es gibt jedoch einige rechtliche Hürden, die beachtet werden müssen. Bots sollten kenntlich gemacht werden (Transparenz). Bots sollten daher erkennbar sein, wenn dies dem Einsatzzweck nicht gänzlich zuwiderläuft. Zudem muss das Umfeld der Bots kontinuierlich geprüft werden, da sich die AGB und Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter ebenso permanent ändern. Wer dies beherzigt, dem werden Bots große Möglichkeiten bieten.