Man sollte vorsichtig damit sein, was man so auf seiner Pinnwand postet. Auch das vermeintlich harmlose Posten eines Links zu dem Musik-Video „Bück dich hoch“ der Gruppe Deichkind kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
In dem Lied geht es um Ausbeutung am Arbeitsplatz. Der Gekündigte hat das Video mit den Worten „Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends!!!“ kommentiert. Sein Profil war öffentlich und der Chef hat es gesehen. Scheinbar hat er sich angesprochen gefühlt und direkt gehandelt.
Nun darf sich das Arbeitsgericht mit der fristlosen Kündigung auseinandersetzen. Ziemlich dünnheutig der Arbeitgeber. Es lässt tief blicken, wenn man so ungehalten auf ein solches Posting reagiert. Einen direkten Angriff des Arbeitgebers kann ich hieraus nicht ableiten.
Die deutschen Arbeitsgerichte werden sich wahrscheinlich immer öfter mit der Plattform Facebook auseinandersetzen müssen, wenn die Leute es langsam nicht verstehen, ihr Profile nicht immer der kompletten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Profilneurosen können teuer werden.
Das war wohl eine selbsterfüllende Prophezeihung…? 😉
Leben bedeutet Krieg, von der Geburt bis zum Tod. Auch wenn Du Harmonie willst, der Kapitalismus fragt nicht was Du willst. Ohne Geld kein Leben. So lautet die Gesellschaftsordnung, die auch ohne Dich weiter läuft. Bück Dich hoch.
Versuch’s doch mal andersrum und bück dich runter. Wirst überrascht sein, was dann geschieht 😉