Die Burka in Deutschland
Der EGMR in Straßburg hat jüngst das in Frankreich eingeführte Burkaverbot für rechtens erklärt, Az.: 43835/11. Es sei ein legitmies Ziel einer demokratischen Gesellschaft, eine offene Kommunikation zu gewährleisten. Die Erkennbarkeit des Gesichts sie daher unverzichtbar.Klingt plausibel.
Dieses Urteil stößt jedoch nicht überall auf Verständnis.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gibt es kein Burka- oder Verschleierungsverbot, sondern nur ein Vermummungsverbot, was von vielen Menschen kritisiert und auch von vielen verwechselt wird. Das Vermummungsverbot besagt, dass sich Teilnehmer von Demos nicht vermummen dürfen. Das gilt grundsätzlich auch für Fussballfans in Stadien. Grund: Erleichterung der Strafverfolgung.
In Einzelfällen wurde das Verbot einer Verschleierung bspw. im Unterricht gerichtlich bestätigt. Dies ist möglich, da insb. die Religionsfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn es um den Schutz der Bildung und Erziehung geht.
Wäre mit den Argumenten der Sicherheit und Ordnung ein gesetzliches Burka- oder Verschleierungsverbot in Deutschland denkbar und sinnvoll?
Religionsfreiheit und Persönlichkeitsrechte
Kollissionen dürfte es mit der Religionsfreiheit und auch dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der verschleierten (Frauen) geben, von der Achtung des Privat- und Familienlebens ganz zu schweigen – immer eine freiwillige Trägerschaft vorausgesetzt. Per se geht von einer verschleierten Person jedenfalls keine Gefahr aus.
Denkbare Gründe für ein gesetzliches Verschleierungsverbot:
Die Gründe, die immer wieder für ein gesetzliches Verschleierungsverbot vorgetragen werden sind der Schutz der öffentlichen Sicherheit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, die Sicherung einer offenen und nicht schleierhaften Kommunikation. Auch das klingt plausibel.
Notwendigkeit
Es stellt sich aber die Frage nach der Notwendigkeit eines gesetzlichen Verschleierungsverbotes. Man müsste prüfen, ob in Deutschland eine offene Kommunikation unabdingbar mit einem offenen Visier in Verbindung gebracht wird. Möglicherweise ist es in Deutschland derweil sogar so, dass sich unsere Kommunikation durch eine multikulturelle Ader auszeichnet, die offener ist als jemals zuvor. Schleier hin, Schleier her.
Fazit:
Ein gesetzliches Verschleierungsverbot halte ich derzeit für nicht notwendig, da sich unsere Grundrechte allesamt auf andere Art und Weise effektiv schützen lassen. Wohin sonst mit all den Gesichtstätowierten, Karnevalisten, aufgespritzten Botoxopfern und Bräuten, die sich hinter ihrem Hochzeitsschleier verstecken?
Ich kann die Reaktionen auf Facebook hierzu nicht ganz nachvollziehen. Ich bin der Meinung es sollte allen die Möglichkeit gegeben werden ihre Religionen auszuüben, es geht ja nicht sofort eine Gefahr von jemandem aus der eine Burka trägt. Der Vergleich mit dem Schal im Winter ist ganz treffend, denn auch hier sieht man von der Person im Winter nicht viel vom Gesicht!
Bin ja mal gespannt, wann die erste Burka tragende Fahrzeugführerin am Steuer in Deutschland aus dem Verkehr gezogen wird. Bestimmt wird dann der § 23 StVO durch Gutmenschen in der Justiz nicht zur Anwendung kommen. Könnte ja zu Aufständen entsprechender Zentralräte in der BRD führen. In diesem Fall steht ungehinderte Religionsausübung ja weit vor der Sicherheit ahnungs- und wehrloser Verkehrsteilnehmer.
Gegenfrage: Wie sieht die Religionsfreiheit in deen ländern aus,aus denen die fordernde Gesellschafft kommt. Die haben doch anderslautende Gesetze. Hier jedoch muss auf die öffentliche Sicherheit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen usw. geachtet werden. Und DAS finde ich in Ordnung.
Andere Länder,andere Sitten…
Der EGMR in Straßburg hat jüngst das in Frankreich eingeführte Burkaverbot für rechtens erklärt, Az.: 43835/11. Es sei ein legitmies Ziel einer demokratischen Gesellschaft, eine offene Kommunikation zu gewährleisten. Die Erkennbarkeit des Gesichts sei daher unverzichtbar. Richtig. Genau so ist es!!! Die Burka gehört nicht zur europäischen Zivilisation, deshab muss sie in Deutschland ebenfalls verboten werden.