Dash-Cams? Als Dash-Cams werden kleine Kameras bezeichnet, die in Pkws installiert werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu filmen. Kommt es zu einem Unfall hat die Kamera das Geschehen im Idealfall aufgezeichnet und die Aufnahmen können zur Klärung der Rechtsfragen herangezogen werden. Oder doch nicht? Das Amtsgericht München hat nun aktuell in einem Verkehrsunfallverfahren die Kameraufzeichnungen als Beweismittel zugelassen.Der Beklagte sah sich durch die Aufnahmen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Dies sah das Gericht nicht so. Schließlich wisse jeder, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf Bilder geraten könne, wie bspw. auch im Urlaub.
Fazit:
Das gegenseitige Filmen von Autofahrern im Straßenverkehr dürfte die Gerichte künftig stärker beschäftigen. Im Einzelfall muss eine Interessenabwägung zwischen den Beteiligten stattfinden, um herauszufinden, ob die Aufnahmen zulässig waren. Kommt man zu dem Ergebnis, dass das Filmen keinen rechtlichen Bedenken begegnet kommt man zu der Frage, ob die Aufnahmen auch als Beweismittel herangezogen werden können.