Der Burberry-Check-Schock

Die Burberry Limited kennt kein Pardon. Händler, die bspw. über ihren Internetshop bei Ebay Schals anbieten und verkaufen, die das Burberry-Check Muster aufweisen werden kostenpflichtig abgemahnt. In vielen Fällen liegt im Falle dieser Abmahnungen tatsächlich ein Verstoß gegen Artikel 9 GMVO vor. Die Burberry Limited gibt zu erkennen, dass die Händler keinen Anspruch darauf hätten, das Burberry-Check zu benutzen oder Waren mit dem Burberry-Check anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Die Händler werden aufgefordert, den Vertrieb und den Verkauf der Schals mit dem Burberry-Check oder dem nachgeahmten Burberry-Check sofort einzustellen und eine beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll Auskunft über die bisherigen Verletzungshandlungen erteilt werden. Damit nicht genug. Die Händler werden gebeten, ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und die Restbestände gefälschter Produkte zu vernichten und die Vernichtung der Burberry-Check Nachahmungen nachzuweisen.klage burberry check

Die Kosten einer Burberry-Check Abmahnung

Die Kanzlei Hengeler Mueller, die die Burberry Limited vertreten, fügen der jeweiligen Abmahnung auch gleich eine Rechnung bei, die direkt an die Händler adressiert ist. Es handelt sich somit nicht um eine klassische Kostennote, da eine solche direkt an Burberry adressiert sein müsste. Wie dem auch sei, spricht Hengeler Mueller von einem „Streitwert“ in Höhe von 150.000 Euro und bemisst danach die Höhe der Netto Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz. Die Verletzung der Schutzrechte der Burberry Limited kann also teuer werden.

Hintergrund:

Burberry erklärt, dass das Burberry-Check ein Kennzeichen sei, dass sich weltweit durchgesetzt habe. Aufgrund der Qualität der Burberry Produkte und des ihnen anhaftenden Luxusimages seien die Burberry Produkte weltbekannt und hochgeschätzt. Fakt ist jedenfalls, dass einer der klassischen Schals in der Farbe beige, bestehend aus einem Merinowolle-Cashmere Mix, 299 Euro kostet.

Was bedeutet dies nun für die Händler von Textilien und Schals im besonderen?

Das Burberry-Check ist bekannt. Ja das stimmt – und zwar weltweit. Das Burberry-Check ist auch als Marke geschützt, u.a. in der Klasse für Bekleidungsstücke. Dennoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass keine Schals mehr angeboten werden dürfen, die eine entfernte Ähnlichkeit mit dem Burberry-Check aufweisen. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden, zumal der Vorwurf der Fälschung nicht immer haltbar sein dürfte.

Fazit:

Händler, die Post von der Burberry Limited bzw. Hengeler Mueller erhalten sollten keinen „Burberry-Check-Schock“ bekommen, sondern die Angelegenheit in Ruhe prüfen lassen. Sodann können die entsprechenden Schritte eingeleitet werden, die weiteren Schaden verhindern.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

4 Kommentare

  1. Ich halte es für richtig, wenn Verkäufer, die Schals mit dem bekannten „Burberry-Check“ verkaufen abgemahnt werden.
    Allerdings halte ich den Streitwert für zu hoch. Die meisten Verkäufer werden sich die Abmahnkosten somit nicht leisten können oder müssten sich verschulden.

    Der Streitwert sollte angemessen sein

  2. In markenrechtlichen Streitigkeiten sind die Gegenstandswerte oder Streitwerte nicht selten sehr hoch, wenn bekannte Marken beteiligt sind. Dies dürfte bei Burberry zweifelsohne der Fall sein. Dennoch kann die Annahme eines geringeren Streitwertes oder Gegenstandwertes im Einzelfall angemessen sein, wenn z.B. ein eBay-Gelegenheitsverkäufer abgemahnt wird. Dies muss dann im Einzelfall geprüft und der Burberry Limited nachvollziehbar vermittelt werden.

  3. Wie kann es eigentlich sein, dass ein Muster, das seit den 20ger Jahren bekannt ist auch heute noch geschützt wird? Es geht ja immerhin um mehr als 80 Jahre.

  4. Der Schutz eines eingetragenen Designs endet in der Tat spätestens 25 Jahre nach dem Anmeldetag, sofern der Schutz alle fünf Jahre verlängert wurde. Burberry ist aber auch als Marke eingetragen. Werden nun Produkte mit den Namen und dem bekannten Muster versehen und in den Verkehr gebracht (Nachahmungen oder Fälschungen), dann kann ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen. Es geht nicht primär darum, dass ein ähnliches Muster verwendet wird. Dies kann zulässig sein, wenn es sich dabei um ein eigenes Produkt handelt.

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