Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Namensstreit um Michael Wendler aktuell entschieden, dass „Der Wendler“ weg muss. Weder Frank Wendler noch der Schlagersänger Michael Wendler dürfen künftig die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne klarstellenden Zusatz verwenden.
Frank Wendler, ein eher unbekannte „Musiker und Sänger“, ließ im Jahr 2008 die Wortmarke „Der Wendler“ auf seinen Namen eintragen. Das OLG Düsseldorf sieht aber auch den Markeninhaber in der Pflicht. Frank Wendler muss die Wortmarke „Der Wendler“ löschen lassen. Was bleibt ist die Musik…