Die aktuellen Streitwerte im Filesharing

Der Kollege Schulte aus Frechen teilt mit, dass ein Richter des 6. Senats beim OLG Köln im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung die Streitwerte verkündete, die das OLG Köln derzeit in den Filesharingverfahren annimmt. Dementsprechend dürften sich auch die unteren Instanzen in Köln danach richten.Streitwert Filesharing

Nachfolgende Streitwerte setze das OLG Köln in den Filesharing-Fällen im Rahmen der Täterhaftung an:

– Computerspiel: 20.000 EUR (Beschluss v. 09.09.2011 – 6 W 165/11)
– Film: 15.000,EUR (Beschluss v. 22.12.2011 – 6 W 278/11)
– Musikalbum: 10.000 EUR (Beschluss v. 14.03.2011 – 6 W 44/11)
– Hörbuch: 10.000 EUR
– Erotikfilm: 4.000 EUR (AG Köln, Urteil v. 05.11.2012, Az.: 137 C 521/11)
– Einzelner Musiktitel: 3.000 EUR (Beschuss v. 17.11.2011 – 6 W 234/11)
 

Diese Streitwerte werden aktuell noch angesetzt. Fraglich ist, ob sich an der Höhe der Streitwerte etwas ändern wird, wenn das beschlossene Gesetzesvorhaben, welches den Abmahnmissbrauch eindämmen soll, in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass die Streitwerte  sinken werden, sofern ein Verbraucher wegen des illegalen Filesharing von einem Werk abgemahnt wird.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins