Die Drohung mit negativen Bewertungen im Internet – strafbar?!

Eigentlich bin ich ein großer Freund der Bewertungen und Rezensionen, die man im Internet so finden kann. Sie helfen mir in der Regel bei meiner Kaufentscheidung. So soll es sein und so wäre es auch gut, wenn es da nicht eine Entwicklung gäbe, die mir Sorgen bereitet: Die Drohung mit negativen Bewertungen, wenn man nicht das bekommt, was man sich so wünscht.

Immer mehr Kunden, User und Patienten sind sich der Macht der Bewertungen im Internet bewusst. Schlechte Bewertungen sind geschäftsschädigend. Das wissen nicht nur die Unternehmen und Dienstleister, sondern auch die Verbraucher und Konsumenten. Natürlich auch die Konkurrenten. Uns so kommt, was kommen muss:

Bei der kleinsten Kleinigkeit werden die Unternehmen und Dienstleister „abgestraft“ in Form von schlechten Bewertungen. Kriminell wird es dann, wenn der „Kunde“ in Aussicht stellt, den Ruf des Anbieters durch die Abgabe einer unfairen Bewertung zu schädigen, wenn dieser nicht macht, was der „Kunde“ will. Meist geht es dann ums liebe Geld.

Das kann dann so aussehen:

„Der Preis für dein Produkt ist viel zu hoch. Ich zahle dir die Hälfte. Wenn du das nicht akzeptierst, werde ich dich schlecht bewerten“

Dieses Verhalten ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern kann dazu führen, dass sich der „Bewerter“ strafbar macht wegen Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch oder gar Erpressung, 253 StGB. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren!

Daher mein Hinweis in aller Deutlichkeit:

Wer mit der Abgabe schlechter Bewertungen droht kann sich strafbar machen!

Ich kann allen Anbietern, Dienstleistern und Unternehmern nur dringend anraten, ein solches Verhalten nicht zu tolerieren und sich nicht darauf einzulassen. Leider zeigt die Praxis jedoch, dass sich selbst etablierte Unternehmen teilweise auf einen solchen Kuhhandel einlassen und im Nachgang Preisnachlässe gewähren. Wer damit beginnt, darf sich nicht wundern, wenn sich das „herum spricht“. Das kann der Anfang vom Ende sein. Wer seriös arbeitet, sollte sich nicht erpressen lassen.

Mein Tipp:

Betroffene Unternehmen und Dienstleister sollten auf freundliche, aber bestimmte Art und Weise den „Bewertern“ erklären, dass sie hier in eine Sackgasse laufen und ihnen die Möglichkeit geben, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sollte der „Bewerter“ seinen Worten dennoch Taten folgen lassen und eine unfaire Bewertung abgeben, sollten rechtliche Schritte geprüft werden – sowohl in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

10 Kommentare

  1. Guter Artikel, bei dem lediglich eine winzige Anmerkung angebracht ist:
    In dem Moment, in dem es bei der Drohung „um Geld“ geht (wie im verwandten Beispiel), steht nicht mehr nur eine „einfache“ Nötigung im Raum, sondern schon eine Erpressung (§ 523 StGB).

  2. Sehr geehrter Hr. Gulden,

    Ich möchte einen Bahngesellschaft negativ bewerten und hab Angst, ob dass Strafbar sein könnte.

    Hier kurz warum ich Cantus Bahn negativ bewerten möchte.

    ich wurde nach meier Meinung unrecht im Zug bestraft. Ganz kurz zu erklären: Ich wollte von A. nach G. fahren. A, B und C Städte liegen in Thüringen und wie ich wusste, sollte meine Semesterticket reichen. Habe deswegen Ticket auf Bahn-App von Stadt C nach stadt G für 21,75 Euro gebucht. Gleichzeitig kostete Ticket von Stadt B bis G auch 21,75 Euro. Also, ich hätte auch mit gleichen Geldmenge auch ein Ticket von B bis G gekauft. Genau das war meine Fehler. In der Stadt B als ich nach Stadt C gefahren bin, ist aufgefunden worden, dass mein Semesterticket zwischen B und C nicht galt und wurde mit 66,30 Euro bestraft. Auch zu Kontrollerin und auch später per Email habe ich erklärt und Bildaufnahmen gezeigt, dass ich mit gleichen Preis auch ein Ticket von B bis G buchen könnte wenn ich gewusst hätte, dass mein Semesterticket zwischen B und C nicht galt und das würd mir auch gleiche Preis 21.75 Euro kosten. Also, tatsächliche Summe von B bis G ich schon bezahlt hatte, obwohl in meinen Ticket nur C bis G angegeben wurde. Alle meine Erklärungen hat nichts gebracht und nun muss ich 66,30 Euro nach mine Bitte halt mit Raten zahlen.

    Meinen Sie wäre alles das, was ich geschrieben habe einen Grund sein um eine negative Bewertung zu schreiben?

    Falls ja, wäre es Rechtlich OK wenn ich einen extra Kanal auf YouTube erstelle mit Namen: “Ich bin unzufrieden mit Cantus Bahn“ und eine Video auf diesen Kanal veröffentliche wo ich mit Text und Bildaufnahmen meine Schtrafgeschichte erzähle?

    Darf ich im Youtube Kanal als Logo und als Kanalbild einen selbstgemachten Text “Cantus Bahn“ und neben diesen Text einen 1-Stern Bewertungszeigen aufzeichnen? Dazu wurde ich auch auf gleichen Logo und Kanalbild auch draufschreiben: “wegen eigene Erfahrungen bewerte ich Cantus Bahn mit einen Stern“

  3. Hab ganz vergessen, ich danke Sie für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre zuckünftige Rückmeldung sehr herzlich und wünsche guten Rütsch in das neue Jahr. 🙂

  4. Genau diese Erfahrung mache ich auch gerade, dass ich mich auf Bewertungen aus dem Internet eigentlich nicht verlassen kann da sich der „Beschuldigte“ beschwert und die negative Beurteilung rausgenommen wird.

    Wir mussten Anfang Juli sehr kurzfristig ein Hotel in Bad Dürkheim auf Grund einer Hochzeit meiner Nicht buchen da das bereits gebuchte Hotel abgesprungen ist wegen unserem Hund.
    Die Reservierung erfolgte telefonisch und die Bestätigung via Mail. Darin stand, dass die Rezeption 2 Stunden besetzt ist – was wir auf Grund der Vorbereitungen etc. absolut überlesen haben. Der GF versuchte uns wohl am Tag der Hochzeit telefonisch zu erreichen aber das Handy lag in unbeachtet in der Tasche. Nach dem Abendessen fuhr mein Mann in das Hotel um einzuchecken, allerdings war alles hermetisch abgeriegelt und telefonisch nur die Rezeption mit dem Hinweis das sie nicht besetzt ist, erreichbar. Mein Mann fuhr unverrichteter Dinge zurück und wir standen mitten in der Nacht ohne Hotelzimmer da.
    Am nächsten Tag kam eine eMail des Besitzers mit der Frage ob uns was passiert ist – ich erklärte kurz den Sachverhalt und bekam die Antwort “ Tut uns leid, dass Sie den Hinweis nicht gelesen haben. Im Anhang finden Sie die Rechnung die Sie bitte umgehend überweisen. Sollte der angegebene Betrag nicht in der geforderten Zeit angewiesen werden, werde ich umgehend ein Inkasso Unternehmen auf Sie ansezten!!!
    Die Zeit der Überweisung wurde von mir ausgenutzt – mit dem Enddeffekt, dass eine Rechnung eines Inkasso Unternehmens nachkam da der Hofmann schon das Inkasso beauftragt hatte.
    Hierauf habe ich auch eine negative Bewertung im Reiseportal abgegeben, worauf ich umgehend einen persönlichen Anruf vom Hotel Wolfental bekam mit dem Hinweis, wenn ich nicht innerhalb 10 Minuten den Beitrag gelöscht habe wir der via Anwalt gegen mich vorgehen. Meine Frage warum er sich so aufregen würde, da ich alles belegen kann und es alles den Tatsachen entsprach meinte er nur, dass das nicht wahr wäre und er mit Anwalt gegen mich vorgeht wenn nicht sofort der Eintrag gelöscht wird…..
    Heute hat mich das Reiseportal angeschrieben, dass der Eintrag gelöscht wurde !!! Also kann man sich Einträge sparen. Ich denke mir, dass sicherlich viel Unfug damit getrieben wird, letztendlich wird es aber auch dazu benutzt, negative Beurteilungen welche subjektiv jeder für sich macht sofort gelöscht werden um das Gesicht zu wahren….. Auch nicht das Gelbe vom Ei

  5. Ist das strafbar?ich habe mir ein autoschlüssel nachmachen lassen von fox Kay der hat mich abgemahnt weil ich es nicht kaufen wollte und hat die Sache an Inkasso gegeben ich habe es sofort bezahlt,aber ich würde am Telefon drei mal angemacht ich wollte nur wissen wann ich mein Schlüssel bekomme darauf hin wieder eine Drohung von Schlüsselhandler Spassbieter werden verfolgt danach so was kannst du auf eBay machen,drauf habe ich angerufen nochmal wo mein Schlüssel bleibt ich sollte meine Daten wieder zusenden,und ich sagte warum und die wieder stell keine Fragen und sende es drauf habe ich die Bewertung gelesen was der Händler hat ca.50 Bewertungen davon 41 negativ darauf habe ich auch eine negative Bewertung abgegeben hätte sofort eine E-Mail wenn ich das nicht innerhalb von drei Tage es lösche geht die Sache ans Landesamt Berlin und zum vollstrecken durch sein Anwalt Römer.ich habe es gelöscht aber muss ich mich anmachen lassen bzw bedorhen?

  6. Sehr geehrter Herr Röttger
    leider kann man keine negative Bewertung schreiben. Man landet sofort vor Gericht und wird komplett zerstört. Den Richter hat nicht interessiert ob die Bewertungen über den RA aus Stuttgart richtig waren oder nicht.
    Deswegen aus meiner Sicht sollte man die Bewertungsplattformen ganz verbieten, da Dienstleister negative Bewertungen entfernen lassen und dazu den Bewerter ruhinieren.

Kommentare sind geschlossen.