Die Polizei – Dein Freund und Rechtsberater

Gestern erfuhr ich im Rahmen einer Erstberatung, dass die Polizei sich wieder einmal in der Rechtsberatung versuchte und mal wieder völlig daneben lag. Es ging um die Verbreitung eines Bildes meiner Mandantin auf einem Portal mit dem sie nicht einverstanden war, da das Bild schlichtweg „geklaut“ wurde und die Veröffentlichung selbstredend auch ohne ihr Einverständnis erfolgte. In der ersten Aufregung konsultierte die Dame dann zunächst die Polizei, in der Hoffnung und Meinung, dass sie dort an der richtigen Stelle sei. recht_11Dort musste sie dann von dem Polizeibeamten erfahren, dass man gegen die Verwendung ihres Bildes nichts unternehmen könne, da sie ja mal bei Facebook angemeldet gewesen sei! Hä? Was hat das eine mit dem anderen zu tun, dachte sich die Mandantin? Nun ja, erklärte der Beamte, wenn sie einmal ein Bild ins Netz gestellt haben, dann kann das immer wieder auch von anderen verwendet werden. Dagegen können Sie nichts tun.

Der Beamte wollte sicherlich keine falsche Rechtsberatung abgeben, wenngleich dies von der Mandantin im ersten Moment derart aufgenommen wurde. Fatal wird das Ganze jedoch, wenn sich die Bürger auf die Fehleinschätzung verlassen und deswegen um ihr Recht gebracht werden. Also nochmals: Rechtsberatung: Anwalt, Anzeigenerstattung: Polizei

Die mobile Version verlassen