Mit dem Begriff der Pornografie tun sich nicht nur die Juristen schwer. Auch die TV-Sender müssen immer wieder abwägen, was vom menschlichen Körper gezeigt werden darf, ohne dass die Gefahr besteht, dass das Abendland gleich untergeht.
Dabei ist es ganz einfach, da sich tatsächlich einmal ein bayerischer Staatsanwalt die Mühe gemacht hat, eine schwarze Liste zu erstellen, auf der beschrieben steht, was die TV-Sender ausstrahlen dürfen, ohne dass der Geschäftsführer Gefahr läuft, gleich im Knast zu landen.
Zur Erläuterung: (+) bedeutet erlaubt, (-) bedeutet nicht erlaubt
- Penisse: (+), wenn schlaff, (-), wenn erigiert
- Vagina (-)
- Geschlechtsakt: Andeutung (+), Ausführung im Detail (-)
- Fellatio und Cunilingus: siehe Geschlechtsakt
- Schamhaar (+)
Ich bin mal gefragt worden, ob die Ungleichbehandlung der primären Geschlechtsorgane eine Diskriminierung der Männer darstellen würde. Tendiere zu ja.
Wie dem auch sei, TV-Sender sollten die Sache mit der Pornografie ernst nehmen, da im Falle von Verstößen nicht nur die Empörungen groß sind, sondern auch die Strafen.
Oh, jetzt dachte ich im ersten Moment (+) wäre „Pornographie liegt vor“ …
Das ist aber echt nett von den Bayern, dass sie den Rest der Republik mal aufklären, was erlaubt ist und was nicht.
Wahrscheinlich hat sich der Staatsanwalt von einem katholischen Priester beraten lassen.