Die TV-Serie kann ich doch auch per Videorekorder aufnehmen, warum erhalte ich dann von Waldorf Frommer eine Abmahnung?
Hierbei wird häufig übersehen, dass man in der Regel bei der Tauschbörsennutzung die heruntergeladene Datei gleichzeitig wieder zum Download anbietet. Damit nimmt man eine illegale Verbreitungshandlung vor, sofern man dafür nicht das Einverständnis des Rechteinhabers vorliegen hat. Es macht keinen Unterschied, ob man einen Blockbuster oder einen TV-Serie bewusst / unbewusst über Tauschbörsen verbreitet bzw. zum Download anbietet. Beides stellt nach dem deutschen Urhebergesetz eine Urheberrechtsverletzung dar.
Daher mahnen die Kanzleien Sasse Partner und Waldorf Frommer recht erfolgreich für ihre Mandanten diverse Serien ab, die in Tauschbörsen angeboten werden.