Drohnen greifen Privatsphäre von oben an – Quadrocopteraufnahmen illegal und strafbar?

Drohnen greifen die Persönlichkeitsrechte von Bürgern an? Illegal und strafbar? Noch vor wenigen Jahren wusste kaum jemand, was ein Qudrocopter ist. Heute verkaufen sich die kleinen Flugkünstler auch an den privaten „Filmer“. Das Einsatzgebiet ist unerschöpflich, ebenso wie die rechtlichen Probleme, die durch den Einsatz der Privatdrohnen entstehen. Mal eben über Nachbars Haus geflogen und sehen, was es zu sehen gibt. Doch damit nicht genug. Mittlerweile können einige Exemplare per Smartphone gesteuert werden. Mittels eines entsprechenden „Teilen-Buttons“ können die Liveaufnahmen dann direkt auf Youtube hochgeladen werden. Es liegt auf der Hand, dass es dabei zu Verletzungen der Privatsphäre  – bspw. des Nachbarn – kommen kann.

Was tun, wenn ich beim Sonnenbaden von oben gefilmt werde?

Problem: Den Steuermann wird man im Zweifel nicht ausfindig machen können, da die Reichweite der kleinen Drohnen mittlerweile so groß ist, dass sich der Pilot leicht in weiter Ferne verstecken kann.

quadrocopter illegal

Die Drohnen abschiessen?

Könnte zu Schadensersatzforderungen des Piloten führen, könnte aber strafrechtlich als Notwehr angesehen werden.

Den Piloten verprügeln, wenn er auftaucht?

Stichwort Hausfriedensbruch und Notwehr? Ebenfalls schwierig, aber denkbar, wenn eine andere Abwehr des rechtswidrigen Angriffs auf das Persönlichkeitsrecht nicht möglich erscheint, siehe oben.

Kennzeichnungspflicht für private Drohnen?

Möglicherweise wäre eine Kennzeichnungspflicht für private Drohnen ein Ansatz, um derart die Geräte und damit den Piloten zu identifizieren. Allerdings wäre es auch einfach, das „Nummernschild“ der kleinen Drohnen unkenntlich zu machen.

Fazit:

Die Bilder und Filme, die mit den Drohnen aufgenommen werden, sind rechtswidrig, wenn Personen gefilmt werden, die sich erkennbar in einem sichtgeschützten Bereich aufgehalten haben. Hierzu zählt ein Garten, eine Terrasse oder ein Balkon, die von außen nicht eingesehen werden können. Kommt es dann auch noch zu einer Verbreitung der Bilder und Filme über YouTube und Co. sind auch Ansprüche auf Geldentschädigung denkbar. Unterlassen muss der Pilot die Aufnahmen künftig auf jeden Fall. Dafür sorgt eine entsprechende Unterlassungserklärung, die er/sie unterschreiben muss.

Feuer frei!

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

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