Die meisten Leute möchten gerne dünn sein. Manche Dinge müssen aber fett sein, damit sie das sind, was sie vorgeben zu sein.
Der Bösewicht ist eine „Sahne Eiscreme“. Zumindest bezeichnet er sich als Sahne Eiscreme. Einer Meldung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Berlin) zur Folge, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass in einer Sahne Eiscreme mindestens 18 % Milchfett enthalten sein muss – Maßstab sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs.
Bei dem streitgegenständlichen Eis hingegen waren nur 10,4 % Milchfett enthalten. Dies entspräche gerade mal der Mindestanforderung für Eiscreme. Mit der Bezeichnung „Sahne Eiscreme“ läge eine Irreführung vor.