Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Bild rechtmäßig sei und nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Krankenversicherten verstoße. Geklagt hatte ein Rentner gegen seine Krankenkasse mit dem Ziel, die Gesundheitskarte nicht mit einem Bild von ihm zu versehen. Das Bundessozialgericht entschied zugunsten der Krankenkasse und zugunsten der eGK.
Die Richter sahen zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des klagenden Rentners, der jedoch durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sei. Schließlich gehe es darum, den Missbrauch des Systems zu verhindern. Auf der anderen Seite sei er durch die geltenden Gesetze vor Missbrauch seiner Daten geschützt.
Wie kommen die Richter eines sozialen Gerichts zu einem solchen Schluss, wenn sie doch in einem Atemzug feststellen, dass „sich die Telematik-Infrastruktur noch im Teststadium befindet“?!
Bisher ist nicht geklärt, was mit den auf der eGK gespeicherten Daten geschieht.
- Wo werden die Daten gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Daten?
- Werden die Medizindaten außerhalb von Praxen und Kliniken gespeichert?
Fachanwalt Gulden: Die Entscheidung des Bundessozialgerichts begegnet allerhöchsten datenschutzrechtlichen und auch strafrechtlichen Bedenken, da Ärzte sich durch den Einsatz der eGK strafbar machen könnten – § 203 StGB – wenn die Medizindaten ihrer Patienten an Dritte gelangen.“
Fachanwalt Gulden weiter: „Solange sich also die Telematik-Infrastruktur der Kassen noch im Teststadium befindet halte ich den Einsatz der eGK für rechtswidrig, da nicht geklärt ist, was mit den Daten der Patienten geschieht – Ein klarer Verstoß gegen das datenschutzrechtliche Transparenzgebot.“
Wieder mal ein beispielsloses Beispiel dafür, wie wenig Bedeutung dem Datenschutz der einzelnen Bürger derzeit in Deutschland derzeit tatsächlich beigemessen wird.
Die mehr oder weniger ignorante Urteilsbegründung habe ich mir in Kassel live angehört:
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=61&p=65121#p65121
http://kassenstasi-nein-danke.forumprofi.de/diskussion-zur-kassenstasi-f11/krankenkassen-vor-dem-sozialgericht-t33.html#p552