Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil über die Zulässigkeit von Ehrverletzungen im Rahmen von Gerichts- und Strafverfahren bestätigt, dass ehrverletzende Äußerungen privilegiert sind. Mit anderen Worten: Hier dürfen in verbaler Hinsicht die Fetzen fliegen, sofern die Äußerungen nicht bewusst unwahr sind oder die Grenzen zur Schmähkritik überschritten werden. Auf diese Weise wird ein effektives Verfahren gewährleistet und der Betroffene kann weder Unterlassungs- noch Widerrufsansprüche geltend machen. Dies ist erfreulich und sollte auch im außergerichtlichen Bereich den ein oder anderen dazu animieren, ab und an etwas mehr einzustecken, wenn man selbst ausgeteilt hat.