Ein Geschenk für alle Kollegen aus dem grünen Bereich

In unserer täglichen Praxis haben wir uns jahrelang darüber geärgert, dass sich die Dokumentation von Rechtsverstößen im Internet doch recht umständlich gestaltet, wenn man auf Nummer sicher gehen will. 

Atomshot

Weit und breit konnten wir keine Anwendung finden, die unseren (einfachen) Wünschen entsprach: Screen-Shot einer Website per Mausklick  anfertigen, der gleichzeitig die Atomzeit mitloggt und dokumentiert. Ende letzten Jahres haben wir uns dann entschlossen, dies selbst in die Hand zu nehmen. Nun ist die Erweiterung namens atomshot fertig und ab sofort im Chromestore erhältlich – kostenfrei. Es darf sich jeder bedienen. Über Anregungen und Kritiken wären wir sehr erfreut. 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

12 Kommentare

  1. Ich finde den Ansatz super, denn in der Tat ist es so, dass ein Tool, mit dem sich Webseiten beweisfest und von der Darstellung her korrekt sichern lassen, anscheinend nicht existiert (zumindest ist mir bis heute keines begegnet.)

    Leider sehe ich viele Probleme bei der Sicherung von Webseiten auch durch diese Erweiterung nicht gelöst.

    1. Auf dem Ausdruck steht zwar Atomzeit (PBT), Dass hier tatsächlich die Atomzeit aufgerufen wurde, müsste dann aber mit weiteren Ausdrucken (etwa zur Funktionsweise von atomshot) belegt werden und selbst damit kann ich nicht nachweisen, dass dort tatsächlich die Atomzeit zugrundegelegt oder abgefragt wird.

    2. Es bleibt das große Problem der korrekten Seitendarstellung auf Ausdrucken bestehen. Bestes Beispiel ist diese Webseite hier.
    Bei modernen responsive-design websites wird in der Druckansicht die Seitendarstellung erheblich geändert. Gleichzeitig überlagern statische Overlay-Widgets (wie hier etwa das Menü links) andere Inhaltselemente der Webseite auf dem Ausdruck. Gerade bei responsive-designs fallen aber auch mal bestimmte Inhaltselelemente bei geringerer Darstellungsbreite weg.

    Der Ausdruck über atomshot wäre für mich im Fall dieser Webseite also auch ungeeignet. Von daher habe ich atomshot wieder deinstalliert.

    Nichtsdestotrotz möchte ich mein Lob nochmal wiederholen, dass ich es toll finde, dass hier versucht wird, mit eigenen Lösungen dem Problem zu begegnen und das Tool dann sogar den (potentiellen gegnerischen) Kollegen zur Verfügung gestellt wird. Toll!

  2. Kritik-Punkte:
    Zum Screenshot aka Atomshot: es ist keine Beweissicherung und hat keinen Bestand vor Gerichten, wie oft denn noch! Man kann es höchstens in sein Foto-Album abheften.
    Es ist lediglich für die Privatanwendung gedacht und eine Spielerei, wie auch andere Erweiterungen so halt sind.

    Ich habe immer ein Problem damit, wenn ein Add-on bzw. eine Erweiterung als kostenfrei beworben wird. Kostenfrei sind immer nur die Daten-Spuren, die ein Anwender bei diesen Tools hinterlässt. Man weiß ja nicht, was auf der anderen Seite damit passiert.
    Die Erweiterungen sind bestenfalls ein Patch, die bei den Hauptprogrammierungen der Web-Browser noch nicht erfunden worden waren oder die Technik noch nicht soweit war, wie heute der Fall ist. Man sollte das als kostenneutral (nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden – weder Kosten noch Gewinn bringend) benennen und sonst fallen die üblichen Gebühren bei der Internetnutzung ihres Internet- oder Mobilfunknetz-Anbieters an. Die Apps bei Smartphones sind schon bereits so verpackt und deklariert, sodass es auf die Kosten hingewiesen wird.

    „Es darf sich jeder bedienen.“ Ist es nicht gleichbedeutend mit:
    Böse Onkels verteilen Bonbons an die Kinder?!

    Man kann auch so einen Screen-Shot erstellen: Druck-Knopf (ist gleich neben der F12-Taste) an der Tastatur drücken und in ein Bild-Bearbeitungs-Programm mit Maus einfügen. Es ist das typische Copy & Paste-Verfahren. Die Frage ist nun, wieso man eine zusätzliche Atomuhr und eine Log braucht, wenn doch alles manipulierbar ist?

  3. Hallo Alexander,

    vielen Dank für deine Kritik. Die Überlagerung kann man umgehen, wenn man nicht direkt den Drucken Button verwendet, sondern erst die Seite als PNG abspeichert (speichern Button drücken). Dieses PNG kann man im Anschluss ausdrucken. Hier ist dann die komplette Seite enthalten.

    Es ist erst der Beginn dieses Projektes. Im Laufe der Zeit sollen noch einige Funktionen hinzukommen. Wir arbeiten auch an einer Zertifizierung der Zeitangabe.

  4. Soviel zur Beweissicherung von Bildern & Screenshots bei Urheberrechtsverletzungen, sodass da jemand verliert, obwohl ein Vergleich angeboten wurde, wollte der Künstler-Fotograf den ganzen Kuchen abhaben. „Da hat wohl die Gier das Hirn gefressen“:

    http://www.welt.de/regionales/stuttgart/article128698858/Fotograf-verliert-Prozess-gegen-Label-von-Rihanna.html

    Man kann es wenden wie man will, will man es umgekehrt machen, dann verliert man gegen die Big Player.

  5. Gute Idee, ausbaufähig.

    Bewiesen ist aber zunächst nur, dass ein Screenshot angefertigt wurde, bei dem A, B und C präsent waren, das Verfahren XY benutzt wurde usf..

    Einem meist technisch weniger versiertem Gericht muss dann erklärt werden,
    was genau bewiesen werden soll, warum dies wichtig ist und warum die
    Kaffeepause wegen der umständlichen Prüfung deshalb verschoben werden muss.

    Dann die Einwände herbei gereister Winkeladvokaten:

    Das da kann ja gephotoshoppt worden sein, der Seitenaufbau ergibt sich aus den nachgeladenen Elementen, welche aufgrund der Browser-Chronik des Verwenders / Shooters ( des Anwalts ) ausgewählt wurden, oder aus dessen vorangegangenen Suchanfragen. Der Screenshot ist in Wahrheit Ergebnis eines maliziösen Hackerangriffs, der missbräuchlichen Nutzung des Equipments des Beklagten durch skrupellose Nachbarn usw.usw..

    Nicht schlecht wäre, den Output der Grafikkarte abzuspeichern und
    daraus ein Beweisvideo zu machen, und das Ganze wie auch immer als Tool zertifizieren zu lassen.

  6. „Nicht schlecht wäre, den Output der Grafikkarte abzuspeichern und
    daraus ein Beweisvideo zu machen, und das Ganze wie auch immer als Tool zertifizieren zu lassen.“

    So ein Tool gibt es bereits und nennt sich „Deep Packet Inspection“.
    Aber das wäre dann mit Spionage zu vergleichen und bricht somit jedes Datenschutzrecht.
    Und wer dieses „DPI“ als Beweissicherung vor Gericht abgibt, dann bewegt sich derjenige auch auf der illegalen Ebene. NSA hat es vorgemacht.

  7. Es gibt eine ganze Menge Tools, welche
    das Geschehen im eigenen Rechner aufzeichnen, inklusive des Grafikkartenoutputs.
    Das dient etwa zu Schulungszwecken bei
    Softwareseminaren, oder wird sonst im Bildungsbereich eingesetzt, oder als
    Controlling-Instrument.

    Und: Webseiten sind per Definition öffentlich,
    man könnte auch das Aufzeichnen von Fernsehsendungen als Spionage bezeichnen…

    Was wohl zeichnet atomshot auf ? Heiße Luft vor dem Schirm ?

    Aber wir wissen ja: Anwälte sind alle krimnell und in Wahrheit Steigbügelhalter des
    Yankee-Imperialismus.

  8. Ein Beispiel:
    Man macht:
    1. Screenshot um 22:00 Uhr mit Atomuhr und Log.
    2. Screenshot um 22:01 Uhr mit Atomuhr und Log.
    3. Man überlappt die Screenshots übereinander von 22:00 Uhr und 22:01 Uhr mit Atomuhr und Log.
    4. Und man hat schon einen Screenshot von 22:00 Uhr, obwohl der wahre Screenshot um 22:01 Uhr gemacht wurde. Und niemand kann das Gegenteil beweisen. Deswegen sind Screenshots keine Beweise!

    Zum Thema Yankee-Imperialismus:
    Klar, Abmahn-Anwälte sind Verbrecher, weil sie amerikanische Interessen der Rechteinhaber hier in Europa vertreten. Die haben sowieso keinen Bock sich mit richtiger Anwaltsarbeit zu beschäftigen und nehmen lieber diese aufgeblasenen Luftnummern. Dicke Schecks inlklusive.
    Filesharing ist per se nicht illegal, sondern Anwälte und Rechteinhaber versuchen sich illegal daran zu bedienen. Und Filesharing ist auch kein Verbrechen, sondern ein Vergehen und wird bestenfalls geringfügig oder gar nicht bestrafft, weil nichts nachweisbares zur Verfügung steht. Ansonsten fährt man zur nächsten Abmahn-Kanzlei, und knackt deren W-LAN-Router und versucht die ganzen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an WikiLeaks zu übertragen.

  9. „…Screenshots keine Beweise…“

    Nicht automatisch, nur Indizien in einer im Zweifel langen Indizienkette, und daher prozessual eingeschränkt verwertbar.

    „…Ansonsten fährt man zur nächsten
    Abmahn-Kanzlei….“ …und bestellt eine Wurst.

    WikiLeaks wurde nach der Ankündigung, Machenschaften von Banken offen zu legen, lahm gelegt. Wenn man die Konten gewisser Abmahner in der Schweiz knackt und abräumt ist das vielleicht eine bessere Idee.

  10. “…Ansonsten fährt man zur nächsten
    Abmahn-Kanzlei….” …und bestellt eine Wurst.“

    + Saatsanwaltschaften
    + KriPo
    + großes Kino mit Curry-Bratwurst

  11. “…Ansonsten fährt man zur nächsten
    Abmahn-Kanzlei….” …und bestellt eine Wurst.”

    + Staatsanwaltschaften
    + KriPo
    + großes Kino mit Curry-Bratwurst

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