Der Inhaber der Dachdeckerfirma Neger – Thomas Neger – muss sich seit einiger Zeit immer wieder mit der Frage befassen, ob das Logo seiner Firma abgeändert werden muss. Das Logo sei rassistisch meint eine Gruppe auf Facebook, die rund 3.500 Sympathisanten hat.
Leitspruch:
“Für eine Welt ohne Rassismus”
Schaut man sich allerdings die Kommentare auf der Seite an so muss man feststellen, dass viele die “Welt nicht mehr verstehen” und fragen “habt ihr keine anderen Probleme in Deutschland?”
Man kann über alles streiten und in vielen Dingen findet man Schlupflöcher ins Dunkel dieser Welt, wenn man will. Formal juristisch betrachtet, wie es so schön heisst, ist die Verwendung des Logos jedenfalls zulässig.
Es scheint, dass es weniger um die Bekämpfung des Rassismus geht, als vielmehr um das neuzeitliche Spiel der Anprangerung, des Plattmachens eines Menschen, der sicherlich kein Rassist ist.
Wer den Rassismus wirklich bekämpfen will, der sollte dies mit lauteren Mitteln tun und nicht selbst zum Straftäter oder Gesetzesbrecher werden, wie die Plakatierer. Das wäre vorbildlich.
Sicherlich hätte der angeprangerte Neger sein Logo bereits abgeändert. Nun ist er verärgert. Zu Recht. Auch der Neger ist nur ein Mensch.
Ganz schwacher Aufsatz auf GGR. Den “Neger” pauschal und zur Belustigung der Kundschaft als quasi-animalischen Wilden darzustellen, ist sehr wohl ein rassistisch motivierter Eingriff in die Menschenwürde, und hieran anknüpfend muss Ihre gesamte Konstruktion letztlich dann auch scheitern.
Wieso ist ein Verhalten, das (wohl) nicht strafbar ist, automatisch zulässig? Der Ethnologe M. Krings hat soeben in einm Interview klargestellt, dass das Firmenlogo rassistische Stereotype transportiert. Es kommt daher jedenfalls ein polizeirechtlich relevanter Verstoß gegen die öffentliche Ordnung in Betracht.
Einen polizeirechtlich relevanten Verstoß sehen wir aus formal juristischen Gründen nicht, da das Firmenlogo das friedliche gesellschaftliche Zusammenleben nicht beeinträchtigt. Davon ist nur auszugehen, wenn das Vertrauen der betroffenen Bevölkerungsgruppe oder der Allgemeinheit in die Rechtssicherheit erschüttert ist. Dabei kommt es auf die Stimmungslage der Bevölkerung und die politische Situation an. Davon abzugrenzen ist eine gesellschaftliche Debatte, die in einer freiheitlichen Demokratie angelegt und auch gewollt ist. Zwar schwelt die Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern des Firmenlogos. Auch wurde bereits auf den Onlineangeboten von Focus, Die Welt und Tagesspiegel über das Thema berichtet. Dies ist jedoch noch kein Indiz dafür, dass Afrikanischstämmige um ihre Rechtssicherheit bangen müssten, sondern Ausfluss der Presse- und Meinungsfreiheit. Aktuell ist das politische Umfeld nicht derart angespannt, dass die vorliegende Diskussion das Friedensgefühl stören könnte. Selbstverständlich können sich die aktuell bestehende Stimmungslage und damit auch die rechtliche Beurteilung ändern. An solchen tatsächlichen Veränderungen wird sich das Firmenlogo, solange es benutzt wird, messen lassen müssen. Zumindest jetzt liegt die Annahme einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens fern.
Nun, das ist eine Auffassung, die man nachvollziehen kann. Strafrechtlich hat sich die Firma Neger jedoch nichts vorzuwerfen. Zivilrechtlich wohl auch nichts, wohl aber die oder der Verantwortliche, der die Aufkleber und Plakate in Mainz verteilt hat. Das sind rechtswidrige Handlungen, die sicherlich keinen ernsthaften Beitrag zur Rassismusbekämpfung darstellen.
Sehr schöne Antwort auf einen dummen stereotypen Kommentar. Danke 🙂
Danke!
@ D.Gonzales:
Haben Sie eigentlich mal etwas von Jospehine Baker, der berühmten “schwarzen Venus” gehört oder gesehen?
http://fanpix.famousfix.com/picture-gallery/josephine-baker-picture-11905240.htm
Vermutlich nicht, denn sonst würden Sie vermutlich verlangen , dass man dieser in Frankreich posthum die Mitgliedschaft in der Ehrenlegion aberkennt. Hat sie doch nach Ihrem Verständnis “pauschal und zur Belustigung der Kundschaft” und “rasssistisch motiviert” als “groteskes schwarzes Tanzgirl” (Ch. Baudelaire) in den Folies Bergeres mit nacktem Oberkörper und nur mit einem Bananenröckchen bekleidet getanzt.
Mich hat das originelle Logo der Dachdecker-Firma Neger jedenfalls sofort an diese berühmte Weltbürgerin erinnert, die übrigens von den Nazis in moralischer Entrüstung Auftrittverbot bekommen hat.
Nun ja, und heute gibt es eben Menschen, die nichts Besseres zu tun haben, als in moralischer Entrüstung ein Firmenlogo verbieten wollen.
Besonders originell wird es, wenn man vermeintlichen Rassismus mit faschistoiden Methoden bekämpft. Ein Wort, was mir bei diesem und anderen Themen (“Impfzurückhaltung”, Chemtrails, glutenfreies Fleisch(!)) immer wieder durch den Kopf hallt: “Wohlstandsüberdruss.”