„Einem Freund-Empfehlen-Button“ – Spam – BGH ZR 208/12

Der BGH verurteilte ein Unternehmen auf Unterlassung der Versendung von Empfehlungs-Emails über den sog. „Einem Freund-Empfehlen-Button“.

"Einem Freund-Empfehlen-Button"

Diese Form der Werbung nutzen immer mehr Diensteanbieter und versehen ihre Seiten mit dem „Einem Freund-Empfehlen-Button“ in der Hoffnung, derart die Hürde der unzulässigen Werbung zu umgehen. Weit gefehlt. Dieser Praxis schob der BGH nun einen Riegel vor. Ein solcher Button habe einzig zum Ziel, Dritte auf den Werbenden und seine Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Dies sei wettbewerbswidrig. Richtig so!

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins