In der jüngsten Vergangenheit haben sich die Proteste und Demonstrationen gegen das ominöse ACTA-Abkommen zu einer kleinen Modeerscheinung entwickelt. Es ist „in“ gegen das „Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“ zu sein. Die Grundrechte im Internet seien bedroht, so heisst es einhellig. Die wenigsten werden sich das Abkommen jemals durchgelesen haben: ACTA-Abkommen Deutsch
Fakt ist aber auch, dass das Abkommen tatsächlich erheblichen juristischen Bedenken unterliegt. Einerseits, weil fraglich ist, ob das Vorhaben in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann und andererseits, ob das Abkommen in der Umsetzung gegen höherrangiges Recht verstößt. Zweifel bestehen in diesem Zusammenhang insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes als Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht darf in der Tat nicht zugunsten der Kommerzsicherung einiger weniger Lobbyisten ausgeschlachtet werden.
Der Schlachter ist jedoch in weite Ferne gerückt, da die Kommission den Schlachtplan vom EuGH prüfen lassen möchte. Erfahrungsgemäß dauern solche Verfahren sehr, sehr lange. Es ist daher in den nächsten zwei, drei Jahren nicht mit einer Umsetzung des Abkommens zu rechnen. Die Sau wird`s freuen!