Werbung ist, insbesondere wenn sie überhandnimmt, ein Ärgernis. Der Briefkasten ist innerhalb weniger Tage komplett überfüllt und wichtige Briefe können in dem Werbemüll schon mal untergehen. Dagegen kann man etwas unternehmen, indem man den Briefkasten mit einem „keine Werbung“ Aufkleber versieht.
Neben den klassischen Werbeflyern werden die Briefkästen in aller Regel mit kostenlosen Anzeigenblättern zugebombt. Diese bestehen hauptsächlich aus Anzeigen, Werbebeilagen und einem in der Regel ziemlich kleinen redaktionellen Teil.
Der BGH (Beschluss vom 16.05.2012 – Az.: I ZR 158/11) musste vor kurzem die Frage klären, ob der Einwurf von solchen Anzeigenblättern in Briefkästen, die mit einem Aufkleber „keine Werbung“ versehen sind, eine unzumutbare Belästigung gem. § 7 UWG darstellt. Der BGH sagt nein. Die Aufkleber „keine Werbung“ würden sich auch nur gegen reine Werbung aussprechen. Aufgrund des redaktionellen Teils, seien solche Anzeigenblätter davon nicht betroffen. Selbst wenn man eine Belästigung annehmen würde, sei diese nicht unzumutbar, da man ja auch einen Aufkleber „keine kostenlosen Anzeigenblätter“ auf dem Briefkasten anbringen könnte.
„Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GRUR-RR 2011, 469 und NJW 2011, 3794 veröffentlicht ist, hat mit Recht angenommen, dass das Verhalten der Beklagten nicht gegen § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG verstößt. Die genannte Bestimmung setzt einen erkennbar entgegenstehenden Willen des Empfängers der Werbung voraus. Hieran fehlt es bei kostenlosen Anzeigenblättern, die einen redaktionellen Teil enthalten, wenn ein Aufkleber auf einem Briefkasten sich lediglich gegen den Einwurf von Werbung richtet. Dies gilt auch dann, wenn in den Anzeigenblättern lose Werbeprospekte einliegen. Eine denkbare Belästigung wäre zudem nicht unzumutbar, weil der Empfänger ihr ohne weiteres durch das Anbringen eines entsprechenden Aufklebers „Keine Werbeprospekte und keine Anzeigenblätter“ oder „Keine Werbeprospekte und keine Anzeigenblätter mit einliegenden Werbeprospekten“ entgegentreten könnte.“
Fazit:
Doppelt hält besser!