EuGH zum „Datenschutz“ auf Facebook – Übermittlung personenbezogener Daten in die USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit den Datenschutz-Regeln amerikanischer Firmen.

Max Schrems will erreichen, dass US-Unternehmen wie Facebook die Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.

Schrems hatte von Facebook die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen verlangt. Nun liegt die Sache beim EuGH und die europäischen Richter sollen darüber entscheiden, was US-Unternehmen wie Facebook mit den Daten der Nutzer machen dürfen und was nicht.

Der EuGH tendiert aktuell zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Letzter Meilenstein: Das Urteil „Recht auf Vergessenwerden“.

Prognose:

Der EuGH wird US-Unternehmen, die einen Niederlassung in Europa haben, verpflichten, die europäischen Datenschutzregeln einzuhalten. Fraglich ist, was die betroffenen Unternehmen umsetzen werden.

Unser Rat:

Auch wenn die US-Unternehmen per Urteil dazu verpflichtet werden sollten den Datenschutz im europäischen Sinne einzuhalten, so bleibt doch ungewiss, was mit den User-Daten tatsächlich geschieht.

 

Es gibt nur eine Datensicherheit: Den Verstand des Users.

 

Bitte genau überlegen, was auf FB gepostet wird und welche Folgen ein Posting in 10, 20 Jahren haben könnte.Das gilt auch und vor allen Dingen für Kinderbilder.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins